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ᐅ KfW 261 - Mitteleinsatzfrist und Tilgungsbeginn


Erstellt am: 11.03.24 09:43

Martin..11.03.24 09:43
Hallo,

wir haben einen KfW 261 Kredit mit zwei tilgungsfreien Jahren abgeschlossen und bisher noch kein Geld abgerufen. In den Bedingungen von der KfW heißt es:

"Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden müssen (Mitteleinsatzfrist). Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen."

Unserem Bankberater war diese "Mitteleinsatzfrist" nicht bekannt. Er meint, dass nur geprüft wird, ob das Geld innerhalb der 54 Monate programmgemäß verwendet wurde (nachgewiesen durch die "Bestätigung nach Durchführung"). Könnt ihr dazu etwas sagen?

Außerdem habe ich in den Vertragsunterlagen keine eindeutigen Informationen zum Tilgungsbeginn gefunden. Wir haben zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart. Gelten diese zwei Jahre ab Unterschrift unter dem Kreditvertrag oder ab Vollauszahlung des Kredits?

Besten Dank!
nordanney11.03.24 13:12
Martin.. schrieb:

Unserem Bankberater war diese "Mitteleinsatzfrist" nicht bekannt. Er meint, dass nur geprüft wird, ob das Geld innerhalb der 54 Monate programmgemäß verwendet wurde (nachgewiesen durch die "Bestätigung nach Durchführung"). Könnt ihr dazu etwas sagen?
Ja, Dein Bankberater ist im ersten Leben Fleischereifachverkäufer...
Schon auf der Homepage steht Folgendes zu den Bedingungen im Infoblatt geschrieben (ist bei anderen Programmen aber auch nicht anders).

Bereitstellung: Auszahlung 100% des Betrags; Fristen, Zinsaufschlag, Verwendungszweck.
Martin.. schrieb:

Außerdem habe ich in den Vertragsunterlagen keine eindeutigen Informationen zum Tilgungsbeginn gefunden. Wir haben zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart. Gelten diese zwei Jahre ab Unterschrift unter dem Kreditvertrag oder ab Vollauszahlung des Kredits?
Sollte in den Unterlagen aber stehen. Nach Vollauszahlung ist gemeint.
Vanman161011.03.24 13:28
Solche Dinge sollte euer Bankberater wissen.
Ebenso stehen sie Darlehensvertrag.
Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Beträge werden ein Jahr nach dem Tag der Zusage durch die KfW fällig.
Wir haben ein tilgungsfreies Jahr. Der Tilgungsbeginn ist bei uns 1 Jahr (13 Monate) nach unterschreiben des Darlehensvertrags.
Martin..11.03.24 14:52
Danke für eure Antworten. Ja, der Text von der KfW war ja der Ausgangspunkt meiner Frage. Und die Auskunft vom Bankberater: Direkt meldet sich die KfW sowieso nicht beim Kunden, und die Bank würde nur interessieren, dass die Sanierung innerhalb der 54 Monate abgeschlossen ist ... viel findet man zu dieser "Mitteleinsatzfrist" auch nicht.
nordanney11.03.24 15:02
Martin.. schrieb:

Und die Auskunft vom Bankberater: Direkt meldet sich die KfW sowieso nicht beim Kunden, und die Bank würde nur interessieren, dass die Sanierung innerhalb der 54 Monate abgeschlossen ist
Na ja, das volle Kreditrisiko mit allem drum und dran liegt bei der Bank, nicht der KfW. Er sollte schon wissen, wie er mit Krediten seines Arbeitsgebers umgehen muss.
Vanman161011.03.24 20:06
Martin.. schrieb:

Danke für eure Antworten. Ja, der Text von der KfW war ja der Ausgangspunkt meiner Frage. Und die Auskunft vom Bankberater: Direkt meldet sich die KfW sowieso nicht beim Kunden, und die Bank würde nur interessieren, dass die Sanierung innerhalb der 54 Monate abgeschlossen ist ... viel findet man zu dieser "Mitteleinsatzfrist" auch nicht.
Hierzu steht in unserem Darlehensvertrag explizit, dass die Mitteleinsatzfrist 54 Monate beträgt und auf Antrag auf 66 Monate verlängert werden kann.
Ebenso verlängert sich die Abruffrist nach 12 Monaten ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate.
Den Auszug den du geteilt hast verstehe ich so, dass man für abgerufene Beträge den Einsatz innerhalb von 12 Monaten nachweisen muss. Ergibt ja auch Sinn und sollte kein Problem sein, wenn man sich das Geld in Teilbeträgen nach Baufortschritt auszahlen lässt.
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