Hallo zusammen,
in mehreren Threads wurde zwar bisher darüber gesprochen und die TE teilweise zerrissen, aber so ganz schlau geworden bin ich noch nicht daraus.
Wann ist es rechtens eine zweite Förderung in Anspruch zu nehmen?
Wir planen:
Wohnkeller, 2 Zimmer + Bad. ca 45m². Der Rest des Kellers ist Nutzkeller.
Die beiden Räume haben zusammen ca 12,5m² Fensterfläche. Es gibt einen separaten Eingang, ein vollständiges Bad. Einen Wasseranschluss für eine Küchenzeile.
Die Einliegerwohnung wird durch eine normale Zimmertür vom restlichen Keller getrennt.
Eine Vermietung ist allerdings nicht geplant. Zumindest sind wir unsicher.
Wir spielen mit zwei Gedanken:
1. Die Einliegerwohnung jetzt für ein paar Jahre zu vermieten bis Nachwuchs da ist und die Kinderzimmer im OG gebraucht werden. Dann werden die zwei Zimmer im Keller Arbeitszimmer.
2. Die Zimmer im Keller direkt als Arbeitszimmer nutzen und die Einliegerwohnung erst vermieten wenn die Kinder irgendwann außer Haus sind.
Der Aufpreis auf KFE55 würde ca 5000€ betragen. Würde sich also bei einer Förderung nicht wirklich lohnen. Bei zwei Förderungen aber schon. Dann gab es ja 10.000€ Tilgungszuschauss + 2x 100k Kredit...
Durch einige Beiträge hier bin ich aber verunsichert, ob das so überhaupt erlaubt wäre...
in mehreren Threads wurde zwar bisher darüber gesprochen und die TE teilweise zerrissen, aber so ganz schlau geworden bin ich noch nicht daraus.
Wann ist es rechtens eine zweite Förderung in Anspruch zu nehmen?
Wir planen:
Wohnkeller, 2 Zimmer + Bad. ca 45m². Der Rest des Kellers ist Nutzkeller.
Die beiden Räume haben zusammen ca 12,5m² Fensterfläche. Es gibt einen separaten Eingang, ein vollständiges Bad. Einen Wasseranschluss für eine Küchenzeile.
Die Einliegerwohnung wird durch eine normale Zimmertür vom restlichen Keller getrennt.
Eine Vermietung ist allerdings nicht geplant. Zumindest sind wir unsicher.
Wir spielen mit zwei Gedanken:
1. Die Einliegerwohnung jetzt für ein paar Jahre zu vermieten bis Nachwuchs da ist und die Kinderzimmer im OG gebraucht werden. Dann werden die zwei Zimmer im Keller Arbeitszimmer.
2. Die Zimmer im Keller direkt als Arbeitszimmer nutzen und die Einliegerwohnung erst vermieten wenn die Kinder irgendwann außer Haus sind.
Der Aufpreis auf KFE55 würde ca 5000€ betragen. Würde sich also bei einer Förderung nicht wirklich lohnen. Bei zwei Förderungen aber schon. Dann gab es ja 10.000€ Tilgungszuschauss + 2x 100k Kredit...
Durch einige Beiträge hier bin ich aber verunsichert, ob das so überhaupt erlaubt wäre...
toxicmolotow schrieb:
Das ist kein Argument. Es bleibt immer noch eine Zimmertüre und keine Wohnungstüre. Die räumliche Trennung des Treppenhauses sehe ich weiterhin als notwendig an. Ferner muss es eine zweite Haupteingangstüre sein, keine Nebeneingang. Denn letzterer setzt ja voraus, dass es einen Haupteingang (über das Treppenhaus) gibt.Vielleicht bringe ich da auch Begrifflichkeiten durcheinander?
Die Einliegerwohnung wird (im Vermietungsfall) AUSSCHLIEßLICH über den separaten Eingang betreten. Dieser liegt direkt im Kellergeschoss und mündet in einen kleinen Flur der direkt zur Einliegerwohnung gehört...
Bezüglich der Stellplätze müsste ich mich schlau machen, dazu gibt es im Bebauungsplan keine Angaben.
T
toxicmolotof27.04.16 13:25Dann rechne mal mit mindestens 1,5 Plätzen je Wohnung, tendetiell geht es mittlerweile auch zu 2 Plätzen je Wohnung über.
Warum kommt da denn eine Türe hin, wenn die nicht benutzt werden soll?
Warum kommt da denn eine Türe hin, wenn die nicht benutzt werden soll?
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