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ᐅ Keller Wandhöhe, zu Niedrig?


Erstellt am: 25.10.2019 21:35

Corini1985 27.10.2019 18:35
Die Tür sollte Standardmaße haben. Aber über der Tür ist gerade mal 1 cm Platz.
Ein normaler Schrank passt oft nicht rein, bestimmte Fitnessgeräte nicht...
Ärgerlich.
Ein Raum hätte Hobbyraum/Gästeraum werden sollen...den anderen heizen wir gar nicht...

fragg 28.10.2019 08:59
Corini1985 schrieb:

Die Tür sollte Standardmaße haben. Aber über der Tür ist gerade mal 1 cm Platz.
Ein normaler Schrank passt oft nicht rein, bestimmte Fitnessgeräte nicht...
Ärgerlich.
Ein Raum hätte Hobbyraum/Gästeraum werden sollen...den anderen heizen wir gar nicht...
sind das denn nutzräume oder wohnräume?

Mottenhausen 28.10.2019 14:28
Corini1985 schrieb:

für uns Laien eine bessere Aufklärung und Planung erfolgen sollen

Das Argument wird bei vielen Dingen beim Bau klappen, aber bei der Raumhöhe? Ich glaube das wird kein Richter der Welt so beurteilen, dass man das als Laie ja nicht wissen könne. Eigentlich ist es eines der wenigen Dinge, die man auch als Laie wissen muss. Ich mein, sonst kommt der nächste: ich wollte mein Haus grün angestrichen haben, aber dass es so grün wird, konnte ich als Laie ja nicht wissen.

Also das ist ein Holzweg.

Nachträglich Minderung geltend machen: wird auch nicht klappen, da du als Bauherr / Auftraggeber die Pflicht hast sofort nach dem sichtbar werden eines Mangels, diesen zu Melden. Da sich die Raumhöhe im Laufe des letzten halben Jahres aber nicht mehr geändert hat, kann man auch hier wieder nur schlecht argumentieren, warum jetzt und nicht eher?... Die Baufirma kommt dann mit: wenn Sie selbst keine Ahnung haben, dann hätten Sie sich halt einen Sachverständigen gesucht, der gleich im Bau die Raumhöhen überwacht hätte.

Muc1985 02.11.2019 08:48
Wie sind denn die Kellerräume im Vertrag definiert?

ypg 03.11.2019 00:06
Fitnessraum, Hauswirtschaftsraum, TK, Kellerraum...
Du hast es doch schon selbst gesagt: selbst verschuldet, weil nicht beachtet und unterschrieben.
Putz nicht beachtet, dass da auch noch 1-2 cm...
Geringfügige Abweichung, nennen wir es Toleranz von 0,5-1%...
Alles legitim.
Es ist immer einfach, zu versuchen, anderen die Schuld zuzuweisen. Aber wenn man von Schuld sprechen sollte, dann schaut Euch selbst in den Spiegel. Die Zeit ist übrigens zu schade, um sich zu grämen. Schränke gibt es auch mit niedrigeren Maßen, ... wenn Ihr Euch aber ärgern wollt, bitte.

Wir haben ein Fensterband im Bad geplant. Nie darauf geachtet, wie die Brüstung hoch ist. Jetzt haben wir ein 60cm hohes Fenster mit 85cm Brüstung. Tja, schickes Bad übrigens... Euer Keller ist sicherlich sehr kuschlig

Farilo 03.11.2019 03:19
Schuldfrage ist klar. Vor Gericht verlierst Du.

Allerdings ist das wieder einmal ein Armutszeugnis des BU. Wirklich ganz bitter.

Da zahlt man zig tausende Euronen und bekommt nicht mal extra einen Hinweis bzgl. solch einem no-go. Kellerdecke 2meter... Man man man. Wofür den der Blödsinn?!


Ich versuche immer mein Mund bzgl. solcher Dinge zu halten. Aber die enorme Anzahl an "Serviceversagen" der Fachfirmen macht mich einfach nur wahnsinnig.
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