Keine schriftliche Beauftragung erteilt. Fenster eingebaut

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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H

hampshire

Das klingt zwar nett aber formal ist es ungenuegend
Genau das ist der Punkt. Die Informationen sind unvollständig und unstrukturiert. Wie soll man da eine gute Verhandlungsstrategie entwickeln? Juristisch sind Hopfen und Malz verloren, wenn nicht irgend etwas Substanzielles dazukommt. Du hast recht, wenn der Fensterbauer will, lässt er den TE am langen Arm verhungern. Da hilft kein Schimpfen, Drohen oder Draufhauen. Hast Du eine bessere Alternative als die Emotionen raus zu nehmen und das Gespräch sachlich und erst zielfindend, dann -führend zu suchen? Eine Konfrontation geht mit maximaler Wahrscheinlichkeit verloren. Das Einschalten eines Anwalts vergrößert den Schaden.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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