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ᐅ Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer

Erstellt am: 31.07.24 13:31
F
Flar Lrek
Ich werde von meinem Vater ein erschlossenes Handtuch-Grundstück geschenkt bekommen mit dem Hinweis, dass ich es verkaufen (dann erhält er einen kleinen Obolus aus dem Erlös) oder selbst dort bauen kann. Die einzige Planungsunterlage, die er zur Verfügung hat, ist ein Lageplan mit der Flurstücksnummer (alter DDR-Plan). Das Grundbuch ist "sauber". Es gilt "allgemeine Siedlungsbebauung" (was immer das heißen mag).
Damit ich potentiellen Käufern Auskunft geben kann, wie, wo und was man auf diesem schmalen Grundstück bauen kann, habe ich Kontakt mit dem örtl. Bauamt aufgenommen.
Dieses will aber weder mir (ich habe eine Vollmacht), noch meinem Vater Auskunft über die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, DN, Zahl der Vollgeschosse und dem Baufenster/Baugrenzen erteilen. Vielmehr soll ein von uns beauftragter Architekt oder Bauplaner eine - natürlich kostenpflichtige - Bauvoranfrage stellen mit der Angabe, wo und wie wir dort bauen wollen. Es soll also quasi das Pferd von hinten aufgezäumt werden, weil wir theoretisch jeden Interessenten bitten müssten uns zu sagen, wie er dort bauen will, wenn ihm das Grundstück grundsätzlich gefällt und dafür jeweils eine Voranfrage stellen. Das kann es ja wohl nicht sein.
Ich kenne als ehemaliger Häuslebauer aus westdeutschen Lageplänen, dass dort die o.g. Kennzahlen im Plan eingezeichnet/eingetragen sind und bin deshalb vielleicht ein wenig verwöhnt, aber dass ich als Grundstückseigentümer nicht erfahren soll, wie und was man dort bebauen darf, kann ich einfach nicht glauben.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit (ostdeutschen) Baubehörden gemacht und was kann man tun?
N
nordanney
31.07.24 17:52
Flar Lrek schrieb:

Jetzt würde sich das nur noch so anhören: 1.100 qm Grundstück, vollerschlossen, Punkt und aus.
Nein. „Bebauung gemäß Paragraph 34 analog der Nachbarbebauung möglich. Also z.B. …., Details sind bei Interesse mit dem Bauamt in Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären.
Insofern für sie als zukünftiger Bauherr ein Grundstück mit vielen Möglichkeiten ohne Zwänge durch heutzutage eng gefasste Bebauungspläne.“
Ist super für jeden Interessenten und absolut üblich. Das, was du dir denkst, ist unüblich.
Flar Lrek schrieb:

§ 34: Du darfst so bauen wie in der Nachbarschaft üblich (meine Auslegung). Na gut. Die Grundstücke sind zwischen 65 und 80 m tief. Der eine hat recht weit vorne an der Straße gebaut mit viel Garten hinten, der andere mehr in der Mitte mit Garten vorn und hinten, wieder ein anderer hat sein Haus im hinteren Drittel mit ganz viel Garten zur Straße hin. Da würde ich als Baufenster also "von dem vordersten Haus" Grundstück a bis "zum letzten Haus" Grundstück b ausgehen mit den jeweiligen Grenzabständen. Überwiegend 1,5-geschossig, aber auch zwei Häuser mit zwei Vollgeschossen. Quer und längs, die Firstrichtung also zum Teil um 90 ° gedreht. Also von bis.
Ein Doppelhaus, sonst alles 1 FMH, zum Teil ganz viele Schuppen.
Das wird spannend.
Nein, nicht spannend. Super flexibel für einen Interessenten. Hat damit ein besseres Verkaufsargument als mit dem von dir gewünschten, engen Korsett.
N
nordanney
31.07.24 17:54
@ypg Mist, du warst schneller mit der Antwort
F
Flar Lrek
31.07.24 18:02
Ja, ich mache mir zu viele Gedanken - quasi eine Berufskrankheit (ich bin Dipl.-Ing. und beschäftige mich mit Prozess-FMEAs, d.h. ich überlege mir vorher, was an Problemen auftreten und was ich dagegen machen kann, damit es beim Kunden erst gar nicht dazu kommt).
N
nordanney
31.07.24 18:36
Flar Lrek schrieb:

ich überlege mir vorher, was an Problemen auftreten
Die Probleme sind die Interessenten, nicht das Grundstück…

Lies dir einfach mal durch, wie Grundstücke im Scout beschrieben werden. Entweder mit ganz konkreter Planung (für genau eine Möglichkeit), mit Angabe Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl, mit pauschaler Aussage „gern. Vorbescheid mit einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus bebaubar“ oder zuletzt mit dem Hinweis Bebauung gern 34.

Du musst entscheiden, was du möchtest. Es geht nicht alles auf einmal. Ist natürlich auch von Grundstück an sich, der Lage und der Nachfrage abhängig.

Ist ein Grundstück in Nordsachsen begehrenswert oder teuer?
Y
ypg
31.07.24 18:45
nordanney schrieb:

@ypg Mist, du warst schneller mit der Antwort
Warum Mist? Wir ergänzen uns mit unserem Wissen - jeder auf seine Art.
F
Flar Lrek
31.07.24 19:38
nordanney schrieb:

Die Probleme sind die Interessenten, nicht das Grundstück…

Lies dir einfach mal durch, wie Grundstücke im Scout beschrieben werden. Entweder mit ganz konkreter Planung (für genau eine Möglichkeit), mit Angabe Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl, mit pauschaler Aussage „gern. Vorbescheid mit einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus bebaubar“ oder zuletzt mit dem Hinweis Bebauung gern 34.

Du musst entscheiden, was du möchtest. Es geht nicht alles auf einmal. Ist natürlich auch von Grundstück an sich, der Lage und der Nachfrage abhängig.

Ist ein Grundstück in Nordsachsen begehrenswert oder teuer?
35 Minuten mit der S-Bahn zum Leipziger Hbf (plus 8 Minuten Auto zum örtlichen Bhf) oder 42 Minuten zum BMW- und Porsche-Werk per Auto. Alle Schularten/Kitas, Supermärkte und Ärzte innerhalb von 10 Minuten Autofahrt. Bushaltestelle 10 Minuten Fußweg, morgens und abends jede halbe Stunde, tagsüber jede Stunde, am WE jede zweite Stunde. Ich würde die Lage des Grundstücks zumindest interessant nennen...
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