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ᐅ Kaufvertrag und Sonderwünsche


Erstellt am: 23.07.2014 09:32

Sebastian2412 23.07.2014 09:32
Hallo zusammen,

wir stehen kurz davor einen Kaufvertrag abzuschließen (Neubau). Im Kaufvertrag enthalten sind die Kosten für den Bau und das Grundstück, so dass auf dem Gesamtpreis auch die Grunderwerbsteuer anfällt. Jetzt fragen wir uns, ob es geschickt es etwaige Sonderwünsche mit in den Vertrag aufzunehmen oder diese lieber später getrennt abzurechnen (um die Steuer darauf einzusparen). Gibt es noch andere Aspekte, die gegen oder für eine Aufnahme von Sonderwünschen im Kaufvertrag versprechen?

Besten Dank im voraus.

HilfeHilfe 23.07.2014 09:39
Hallo,

wenn ihr die Sonderwünsche mitfinanzieren haben wollt dann aufnehmen. ansonsten tun sich die Banken schwer sowas mitzufnanzieren. Wir haben im Vorfeld alles aufgenommen was ging. Zum einem wegen der Finanzierung / Zinskondition ( Beleihungsauslauf) zum anderen eine Planungssicherheit zu haben das der Bauträger später keine "willkürlichen" Preise aufruft.

baschti 23.07.2014 09:42
Je nachdem wie viel das wird, werdet ihr später ganz schön doof schauen wenn ihr dann noch mal 30.000€ zu 6-8% benötigt...da sind die 5% Grundsteuer eher als lächerlich anzusehen...außerdem warum wisst ihr noch nicht was für Extras ihr dazu nehmt? Sowas ist das erste was ich klären würde...war bei mir genauso...erst alle Preise zusammen und dann ab zur Bank.

Bauexperte 23.07.2014 09:52
Hallo,
Sebastian2412 schrieb:

wir stehen kurz davor einen Kaufvertrag abzuschließen (Neubau). Im Kaufvertrag enthalten sind die Kosten für den Bau und das Grundstück, so dass auf dem Gesamtpreis auch die Grunderwerbsteuer anfällt. Jetzt fragen wir uns, ob es geschickt es etwaige Sonderwünsche mit in den Vertrag aufzunehmen oder diese lieber später getrennt abzurechnen (um die Steuer darauf einzusparen).
Zunächst einmal muß die Frage lauten, ob Dein Vertragspartner diesen Weg mitgehen würde? Sicherheiten für Ausstattungen außerhalb des Notarvertrages wie?

Der Notar, der den Bauvertrag beurkundet, ist nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Grunderwerbsteuergesetz verpflichtet, diesen dem Finanzamt anzuzeigen. Ich stelle mir gerade vor, daß das FA in naher Zukunft eine Buchprüfung beim Bauträger ansetzt - was glaubst Du, geschieht, wenn das FA feststellt, daß ihm Steuergelder entgangen sind?

Das wäre mir den Aufwand nicht wert; ganz davon ab, daß auf Einbauküchen, Inventar, Kamin oder Gartenhaus keine Grunderwerbsteuer anfällt.



Grüße, Bauexperte

Doc.Schnaggls 23.07.2014 10:35
Hallo,

wie oben schon erwähnt, sollen manche Bauträger auch nach Vertragsabschluss dazu neigen, gerne mal etwas höhere Preise für Sonderwünsche aufzurufen.

Besonders kritisch find ich aber das von Bauexperte erwähnte Risiko, dass Euch irgendwann nachträglich das Finanzamt auf den Füssen steht...

Ergo: Alles von Anfang an in den Vertrag aufnehmen.

Grüße,

Dirk
kaufvertragbauträgergrunderwerbsteuerfinanzamt