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ᐅ Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht

Erstellt am: 04.12.18 21:05
L
Laynne
Wir haben uns nun doch aus diversen Gründen gegen ein Zweifamilienhaus entschieden und haben nun ein Reihenmittelhaus, welches perfekt zu uns passt.
Allerdings macht mich der Kaufvertrag etwas stutzig, weil dieser mit vier Seiten doch sehr knapp ist.
Unser Finanzberater meinte, es wäre unüblich, aber man könnte ihn so unterschreiben.
Auf Nachfrage beim Notar bekamen wir die Antwort, dass die Kaufverträge von denen nun immer so kurz gefasst werden, weil viele Käufer etliche Sachen nicht verstanden haben und die das nun einfacher formulieren.

Im Groben steht dort:

- Verkäufer
- Käufer
- Grundstück/Haus
- das Haus wird im gegenwärtigen Zustand gekauft
- Verkäufer sichern, dass keine versteckten Mängel bekannt sind
- Keine Belastungen im Grundbuch
- Kaufpreis
- mein Partner und ich werden Eigentümer
- und noch ein paar Sachen zur Eintragung im Grundbuch etc.

Wie genau haben wir folgenden Absatz zu verstehen:
"Auf den Zugang des Vorverkaufsrechtverzichtes der Stadt XY wurde aus Zeitgründen verzichtet, auf mögliche Gefahren wurde hingewiesen."

Der Notar meinte, der Satz muss drin stehen, falls die Stadt mal vor hat dort eine Autobahn oder ähnliches zu bauen. Würde aber bei uns eh nicht in Frage kommen, weil es ein reines Wohngebiet (Reihenhaussiedlung) ist.
Ist so etwas üblich? Auch dass man einfach darauf verzichtet? Was ist, wenn die Stadt doch Interesse hätte? Gibt es irgend eine Frist, die die Stadt dann einhalten muss?
Im Internet finde ich diesbezüglich leider nichts...
N
Nordlys
06.12.18 20:47
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was für ein verlodderter Notar das ist und was Käufer alles tun, weil sie wer psychisch unter Druck setzt. Der Notar wird vom Käufer gewählt und bezahlt. Er betreibt aber das Geschäft des Maklers bzw. Verkäufers und macht denen einen Vertrag mit Risiken für den Käufer, dem er dafür noch die Rechnung stellt. Solche Notare sollte man anschwärzen bei ihrer berufständischen Aufsicht.
Und der Käufer? Der macht da mit, um bloss nicht ausgebootet zu werden. Hinterher, wenn er merkt was er getan hat kriegt er feuchte Hände und rudert mit den Armen....Ich versteh das nicht, ich hab nichts gegen ein gutes Geschäft, aber bitte immer auf Augenhöhe, fair und mit Würde. Karsten
E
Escroda
07.12.18 07:14
Laynne schrieb:
Der Satz steht wohl drin, damit die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung schneller erfüllt sind.
Sag' ich doch:
Escroda schrieb:
Der Käufer soll möglichst schnell zur Zahlung verpflichtet werden, so dass er gar nicht auf die Erteilung der Erklärung warten kann. Und somit geht das ganze Risiko auf ihn über.
Laynne schrieb:
Die müssen unabhängig davon trotzdem bei der Gemeinde anfragen.
Sag' ich doch:
Escroda schrieb:
Ohne die Erklärung schreibt das Grundbuchamt sowieso nicht um
Nordlys schrieb:
Solche Notare sollte man anschwärzen bei ihrer berufständischen Aufsicht.
Da bin ich ganz deiner Meinung. Ich wüsste aber nicht, gegen welches Gesetz er verstoßen hat und welche Möglichkeiten ein Mandant hat.
N
Nordlys
07.12.18 09:07
Escroda schrieb:
Sag' ich doch:


Sag' ich doch:


Da bin ich ganz deiner Meinung. Ich wüsste aber nicht, gegen welches Gesetz er verstoßen hat und welche Möglichkeiten ein Mandant hat.
Da müsste ich mal mit unserem Notar drüber reden....Er sagt immer, Karsten, als Notar bin ich nicht Euer Anwalt. als Notar ist meine Rolle, beiden Parteien gerecht zu werden und einen rechtssicheren und fairen Vertrag zu entwerfen und zu beurkunden, der das aufnimmt, was Ihr mündlich vereinbart habt und keinen übervorteilt.
E
Escroda
07.12.18 10:29
Nordlys schrieb:
Da müsste ich mal mit unserem Notar drüber reden....
Ja, das fände ich interessant. Eine Amtspflichtverletzung dürfte im geschilderten Fall kaum nachweisbar sein, aber vielleicht gibt es sowas wie Berufsehre bei den Notaren, die dann auch beispielsweise von der Notarkammer überwacht und eingefordert wird.
notarvertrag