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ᐅ Kaufmöglichkeit Einfamilienhaus 80ziger Jahre-Risiko ?!


Erstellt am: 17.10.2022 11:37

kbt09 03.12.2022 14:50
In welcher Kategorie sollte denn der Erwerb eines Eigenheims für die eigene Nutzung steuerlich absetzbar sein?

Alibert87 03.12.2022 15:13
kbt09 schrieb:

In welcher Kategorie sollte denn der Erwerb eines Eigenheims für die eigene Nutzung steuerlich absetzbar sein?
Echt jetzt, ?! Sorry , aber wenn ich das wüsste , würde ich nicht fragen

ypg 03.12.2022 15:41
Ein Einfamilienhaus zur Eigennutzung kann man nicht absetzen.
Du kannst pro Kalenderjahr x Handwerkerkosten absetzen. wieviel genau, das weiß ich zZ nicht.

WilderSueden 03.12.2022 16:17
Absetzen kannst du den Lohn für Handwerker. Soweit ich weiß aber nur wen du bereits drin wohnst. Sonst schaut man als Selbstnutzer ziemlich in die Röhre

kbt09 03.12.2022 16:38
ypg schrieb:

Du kannst pro Kalenderjahr x Handwerkerkosten absetzen. wieviel genau, das weiß ich zZ nicht.
Das gilt aber auch für Mieter und sollte dann mittlerweile schon zum Steuer-Allgemeinwissen gehören.
EDIT:
Lässt Du Handwerker in Deiner selbst genutzten Wohnung arbeiten, darfst Du 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr kannst Du Dir damit sparen. Absetzen darfst Du nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen

mayglow 04.12.2022 16:32
Ich weiß gerade nicht genau "wo" du bist. In NRW gibt's beispielsweise für dieses Jahr gekauftes Wohneigentum ne Erstattung auf nen Teil der Grunderwerbsteuer. Da ist relevant, wann der Notartermin ist. Aber das ist eben NRW-spezifisch.

Wie es um Förderungen von Sanierungen bestellt ist, kann ich nicht sagen. (Nicht für uns relevant). Ich würde aber vermuten, du machst dir weniger Probleme, wenn du erst den Notartermin hast und auf deinem Eigentum agierst...
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