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ᐅ Kaufabsichtserklärung bindend?


Erstellt am: 08.10.2019 16:00

Joki4711 08.10.2019 16:00
Wir beabsichtigen unser Haus in xxx aufzugeben und zu verkaufen und uns in xxxx eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Der Verkäufer hat uns eine Kaufabsichtserklärung vorgelegt die wir beide unterschreiben sollen.
Frage: Ist eine Kaufabsichtserklärunmg bindend? Es könnte ja z.B. sein, dass eine Finanzierung nicht durchgeht. Meiner Meinung nach ist eine Kaufabsichtserklärung ist eine "reine Absichtserkärung"und so lange dies nicht burkundet ist wedder der Käufer noch der Verkäufer gezweungen diese durchzuführen.
Richtig?

nordanney 08.10.2019 16:09
Joki4711 schrieb:

Frage: Ist eine Kaufabsichtserklärunmg bindend?
Sie begründet keinen Kaufvertrag. Das geht nur beim Notar.

Vielleicht kann man aber privatrechtlich aus der Erklärung etwas herleiten - wenn z.B. Ihr dann nicht kauft und der Verkäufer anderen Interessenten absagt und dadurch bei ihm Kosten entstehen, die er bei Euch zurückholen möchte. Gleiches natürlich auch umgekehrt.
Habe ich noch nicht gesehen - bin aber auch kein Jurist.

Lumpi_LE 08.10.2019 16:43
Ja das ist nur ein aufgeschriebener Handschlag.

Fuchur 08.10.2019 18:32
Falls aber im Zuge der Vertragsvorbereitung Kosten anfallen, wird man die auf dich umlegen. Denn die hast du ja mit deiner Erklärung konkludent ausgelöst.

Mottenhausen 08.10.2019 20:09
Ist meiner Meinung nach wie ein Vorvertrag zu verstehen. Ihr unterschreibt einen Vertrag über den Vollzug des Immobilienkaufs. Findet der Immobilienkauf dann euretwegen nicht statt, habt ihr den Vorvertrag gebrochen und müsst mit den vertraglich vereinbarten Konsequenzen leben (Vertragsstrafe, Übernahme von bereits angefallenen Kaufnebenkosten oder sonst was)

WingVII 08.10.2019 23:12
Mottenhausen schrieb:

Ist meiner Meinung nach wie ein Vorvertrag zu verstehen. Ihr unterschreibt einen Vertrag über den Vollzug des Immobilienkaufs. Findet der Immobilienkauf dann euretwegen nicht statt, habt ihr den Vorvertrag gebrochen und müsst mit den vertraglich vereinbarten Konsequenzen leben (Vertragsstrafe, Übernahme von bereits angefallenen Kaufnebenkosten oder sonst was)
Das bezweifle ich sehr. Ohne Beurkundung lassen sich Ansprüche kaum durchsetzten. Selbst bei einer kostenpflichtigen Reservierungsvereinbarung kann der Kunde sein Geld zurückfordern, wenn er doch nicht mehr kaufen will, weil einfach jeder Vertrag laut Baugesetzbuch ohne Notar ungültig ist. Gibt dazu viele Urteile im Netz.
vorvertragkaufabsichtserklärungnotar