Hallo liebe Forums-Mitglieder,
wir stehen momentan vor der Entscheidung, gemeinsam ein Haus zu kaufen. Da dieses Szenario nicht ganz so häufig ist, findet man leider nur wenige Beispiele im Netz, daher hoffe ich sehr, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende wichtige Eckdaten für Euch zur besseren Einschätzung:
Wohnung 1:
-ca. 40% der Gesamtwohnfläche
-Zustand: Renovierungs-und sanierungsbedürftig (Stand 50er Jahre)
Wohnung 2:
-ca. 60% der Gesamtwohnfläche
-Zustand: DG 1983 ausgebaut, OG einzugsbereit-aber 80/90er-Jahre-Flair (Kunststofffenster, EBK aus 2008)
-Soll also auch renoviert werden, ist aber erst mal einzugsbereit im Gegensatz zu Wohnung 1
Grundstück:
>2.000m³ (aufgeteilt auf verschiedene Flurstücke), allerdings zu 90% Landschaftsschutzgebiet in Hanglage und fand daher auch laut Makler kaum Berücksichtigung im Kaufpreis
Teilungserklärung ist nicht vorhanden, aber das wollen wir natürlich irgendwann nachholen
Angedacht war im Kaufvertrag nur eine Aufteilung der Wohnfläche im Verhältnis 60:40, die restlichen Flächen sollten 50:50 geteilt werden.
Laut Rückmeldung des Notars ist das scheinbar nicht möglich sondern wir können nur 60:40 kaufen und zusätzlich ein gemeinsames Nutzungsrecht vereinbaren. Die einzige Möglichkeit wäre, alle Flurstücke rauszurechnen und dann 50:50 aufzuteilen- mit der Folge, dass damit auch der anteilige Kaufpreis für Wohnung 1 steigen würde.
Die Aufteilung 50:50 war für uns aber der Ausgleich dazu, dass wir keinen Gutachter bestellen, um den geringeren Werte der Wohnung 1 zu beziffern sondern den Kaufpreis strikt nach Wohnfläche aufzuteilen. Aus verschiedenen Gründen drängt die Zeit, weshalb Kauf und Finanzierung möglichst schnell abgewickelt werden soll. Notartermin steht schon, Finanzierung erfolgt gesamtschuldnerisch.
Eine faire Abwicklung ist für uns die oberste Prämisse. Daher nun die Fragen:
-Fällt der Zustand der Wohnung Eurer Meinung nach stark ins Gewicht oder seht ihr die reine Aufteilung nach Wohnfläche als korrekt an?
-Ist es Eurer Einschätzung nach korrekt, die gesamte Grundstücksfläche nach 60:40 aufzuteilen, obwohl diese kaum berücksichtigt wurde? Müsste dann zumindest ein anderer m²-Preis zugrunde gelegt werden?
-Welche Ideen hättet ihr noch?
Vielen Dank vorab für Eure Einschätzungen. Wir tun uns wirklich schwer.
wir stehen momentan vor der Entscheidung, gemeinsam ein Haus zu kaufen. Da dieses Szenario nicht ganz so häufig ist, findet man leider nur wenige Beispiele im Netz, daher hoffe ich sehr, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende wichtige Eckdaten für Euch zur besseren Einschätzung:
Wohnung 1:
-ca. 40% der Gesamtwohnfläche
-Zustand: Renovierungs-und sanierungsbedürftig (Stand 50er Jahre)
Wohnung 2:
-ca. 60% der Gesamtwohnfläche
-Zustand: DG 1983 ausgebaut, OG einzugsbereit-aber 80/90er-Jahre-Flair (Kunststofffenster, EBK aus 2008)
-Soll also auch renoviert werden, ist aber erst mal einzugsbereit im Gegensatz zu Wohnung 1
Grundstück:
>2.000m³ (aufgeteilt auf verschiedene Flurstücke), allerdings zu 90% Landschaftsschutzgebiet in Hanglage und fand daher auch laut Makler kaum Berücksichtigung im Kaufpreis
Teilungserklärung ist nicht vorhanden, aber das wollen wir natürlich irgendwann nachholen
Angedacht war im Kaufvertrag nur eine Aufteilung der Wohnfläche im Verhältnis 60:40, die restlichen Flächen sollten 50:50 geteilt werden.
Laut Rückmeldung des Notars ist das scheinbar nicht möglich sondern wir können nur 60:40 kaufen und zusätzlich ein gemeinsames Nutzungsrecht vereinbaren. Die einzige Möglichkeit wäre, alle Flurstücke rauszurechnen und dann 50:50 aufzuteilen- mit der Folge, dass damit auch der anteilige Kaufpreis für Wohnung 1 steigen würde.
Die Aufteilung 50:50 war für uns aber der Ausgleich dazu, dass wir keinen Gutachter bestellen, um den geringeren Werte der Wohnung 1 zu beziffern sondern den Kaufpreis strikt nach Wohnfläche aufzuteilen. Aus verschiedenen Gründen drängt die Zeit, weshalb Kauf und Finanzierung möglichst schnell abgewickelt werden soll. Notartermin steht schon, Finanzierung erfolgt gesamtschuldnerisch.
Eine faire Abwicklung ist für uns die oberste Prämisse. Daher nun die Fragen:
-Fällt der Zustand der Wohnung Eurer Meinung nach stark ins Gewicht oder seht ihr die reine Aufteilung nach Wohnfläche als korrekt an?
-Ist es Eurer Einschätzung nach korrekt, die gesamte Grundstücksfläche nach 60:40 aufzuteilen, obwohl diese kaum berücksichtigt wurde? Müsste dann zumindest ein anderer m²-Preis zugrunde gelegt werden?
-Welche Ideen hättet ihr noch?
Vielen Dank vorab für Eure Einschätzungen. Wir tun uns wirklich schwer.
N
Neuling202101.03.21 19:05Ysop*** schrieb:
Da bin ich bei Pagoni. Du schreibst, ihr seid euch des Risikos bewusst. Damit meinst du, dass du davon gehört hast, dass es auch schief gehen kann. Das wird bei euch natüürlich nicht der Fall sein ;-) Würdest du bei euch in Erwägung ziehen, dass es Ernst wird, dann wäre die gemeinsame Haftung keine Option.Ja, da ist mit Sicherheit was dran!W
WilderSueden01.03.21 19:30Die einzige saubere Lösung ist das Haus und Grundstück teilen zu lassen und dann zu kaufen. Ich sehe auch bei unterschiedlichem Zustand eine 60:40 Teilung nicht als fair an. Darüber hinaus erlaubt euch eine Teilungserklärung jederzeit die Wohnung wieder zu verkaufen ohne auf den anderen angewiesen zu sein. In dem Moment wo ihr gemeinsam haftet habt ihr euch gegenseitig in der Hand. Ich wollte das nicht, gerade bei Freunden nicht. Geld ist eine recht zuverlässige Methode Freundschaften zu zerstören, deshalb würde ich vor dem Kauf klar abtrennen wer für was zuständig ist und zu welchem Preis.
Neuling2021 schrieb:
Da dieses Szenario nicht ganz so häufig ist, findet man leider nur wenige Beispiele im Netz, daher hoffe ich sehr, ihr könnt mir weiterhelfen.Weil man es nicht macht - je stärker die Freundschaft, desto weniger...Es gibt ungeschriebene Lebensgesetze: das ist eins davon: Bau oder kauf kein Haus mit Freunden.
Es gibt noch so andere: geh nicht mit der Frau Deines Freundes ins Bett, oder morgens immer Zähne putzen.
Glaub mir: jede Diskussion darüber führt zu nichts!
Ich stimme allen Bedenkenträgern zu 100% zu. Niemals im Leben würde ich Gesamtschuldnerisch an so ein Projekt gehen.
Neuling2021 schrieb:Wenn euch wirklich etwas an fairer Abwicklung liegt, dann sollte selbst dann ein Gutachter bestellt werden, wenn ihr euch zu 100% einig seid. Sorry, das ist wirklich töricht und fahrlässig nicht den Ist-Zustand zu erfassen und sauber zu trennen.
Die Aufteilung 50:50 war für uns aber der Ausgleich dazu, dass wir keinen Gutachter bestellen, um den geringeren Werte der Wohnung 1 zu beziffern sondern den Kaufpreis strikt nach Wohnfläche aufzuteilen.
[..]
Eine faire Abwicklung ist für uns die oberste Prämisse.
N
nordanney01.03.21 21:24Das Projekt ist nur dann fair und rechtlich für beide Parteien sauber, wenn Ihr wenigstens ein paar Tage investiert, bevor Ihr zum Notar geht.
1. Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Amt besorgen (über den jetzigen Eigentümer)
2. Teilungserklärung vorbereiten (die gibt es sogar inkl. Gemeinschaftsordnung als Muster im Netz)
3. Notartermin vereinbaren und Kauf bzw. Teilungserklärung beurkunden
Vorher könnt Ihr dann ganz ordentlich überlegen, wem was zu welchem Preis zusteht. Abhängig von den Sondernutzungsrechten zum Grundstück, der Wohnfläche als auch dem Zustand der Wohnungen.
Alles andere würde ich als Immobilienbanker niemals anpacken. Gesamtschuldnerische Haftung ist Mist. Bruchteilseigentum ist ebenfalls Mist - das finanziert nämlich keine Bank und fällt somit auch raus (außer Ihr haftet wieder alle für alles).
Alternative, wenn es schnell mit dem Kauf gehen soll - eine Partei kauft alleine. Aufteilung im Nachgang. Wenn das bei Euch überhaupt machbar wäre wg/Finanzierung.
1. Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Amt besorgen (über den jetzigen Eigentümer)
2. Teilungserklärung vorbereiten (die gibt es sogar inkl. Gemeinschaftsordnung als Muster im Netz)
3. Notartermin vereinbaren und Kauf bzw. Teilungserklärung beurkunden
Vorher könnt Ihr dann ganz ordentlich überlegen, wem was zu welchem Preis zusteht. Abhängig von den Sondernutzungsrechten zum Grundstück, der Wohnfläche als auch dem Zustand der Wohnungen.
Alles andere würde ich als Immobilienbanker niemals anpacken. Gesamtschuldnerische Haftung ist Mist. Bruchteilseigentum ist ebenfalls Mist - das finanziert nämlich keine Bank und fällt somit auch raus (außer Ihr haftet wieder alle für alles).
Alternative, wenn es schnell mit dem Kauf gehen soll - eine Partei kauft alleine. Aufteilung im Nachgang. Wenn das bei Euch überhaupt machbar wäre wg/Finanzierung.
Ähnliche Themen