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Erstellt am: 20.07.22 15:49

Jasmin08.09.22 20:05
Hallo, erstmal ein herzlichen Glückwunsch!
Bzgl. Absicherung der Kreditrate machen wir jedes Jahr eine Sondertilgung von 5%.
Hyponex09.09.22 12:39
Applefan schrieb:

Hallo, ich meld mich nochmal zurück!
Notarvertrag und Baufinanzierung sind nun mitte August unterschrieben worden! Derzeit warten wir noch auf die Unterlagen vom Grundbuchamt, der Notar hatte es wohl nicht wirklich eilig sodass der Antrag erst vor 3 Tagen beim Grundbuchamt lag. Hat jemmand eine Ahnung was eine Notarbestätigung für die Grundschuld kostet? Damit könnten wir die Auszahlung des Darlehens beschleunigen, und müssen nicht noch 4 Wochen auf das Grundbuchamt warten!

Ebenfalls bin ich mir derzeit noch nicht sicher, wie ich am besten meinen Kredit nach der Sollzinsbindung von 20 Jahren absichern möchte! Entweder ich realisiere das ganze über Sondertilgungen oder über einen Bausparer! Wie habt ihr das gelöst?


also eine "Rangbescheinigung" von dem Notar für die Bank kostet so um die 0,1-0,3fachen der Grundschuldbestellungskosten. D.h. von der Höhe abhängig.
Rechne mal also so mit 150-300€
SaniererNRW12309.09.22 15:24
Applefan schrieb:

Ebenfalls bin ich mir derzeit noch nicht sicher, wie ich am besten meinen Kredit nach der Sollzinsbindung von 20 Jahren absichern möchte! Entweder ich realisiere das ganze über Sondertilgungen oder über einen Bausparer! Wie habt ihr das gelöst?
Wenn Du Geld für Sondertilgungen hast, warum erhöhst Du dann nicht direkt die Tilgung (bei 3,5% Zins ist das keine schlechte Verzinsung mit Zinseszinseffekt - 200€ mtl. mehr Tilgung sind rd. 64.000€ in 20 Jahren)? Geld für Sondertilgungen werden gerne auch mal für andere Dinge ausgegeben.

Ich würde erst einmal gar nichts "machen", sondern rechnen. Welche Restschuld habe ich nach 20 Jahren? Was kann mit dem Zins bis dahin passieren, wenn ich eine Anschlussfinanzierung benötige? Werde ich dann noch immer dort wohnen - lese auf der ersten Seite ein kleines Häuschen von 115qm? Was passiert, wenn Ihr noch ein zweites Kind wollt oder Zwillinge bekommt?
Applefan09.09.22 16:19
Hyponex GmbH schrieb:

also eine "Rangbescheinigung" von dem Notar für die Bank kostet so um die 0,1-0,3fachen der Grundschuldbestellungskosten. D.h. von der Höhe abhängig.
Rechne mal also so mit 150-300€

Der Notar ist die reinste Katastrophe, ich werd da Montag rein fahren! Nachdem auf Nachdruck die Auflassungsvormerkung da ist, meinte die vom Notar wir brauchen noch die unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, vorher gibts keine Zahlungsaufforderung etc., Bank möchte lediglich eine Notarbestätigung, und eine Urkunde das die Grundschuld vom Notar bestellt wurde (Rangattest??) ! Nachdem ich vom Finanzamt erfahren habe das sie einen Berg an Arbeit haben( wie immer) und wir Frühestens in 4-6 Wochen mit der Bearbeitung rechnen können, heißt das wir müssten also locker noch 8 Wochen warten bis wir mal ans zahlen denken können… warsch sogar länger! Ist das so richtig? Oder ist der Ablauf Quatsch
SaniererNRW12309.09.22 16:52
Applefan schrieb:

Bank möchte lediglich eine Notarbestätigung, und eine Urkunde das die Grundschuld vom Notar bestellt wurde (Rangattest??)
Die Notarbestätigung ist das Rangattest. Die Urkunde ist die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellung - also den Wisch, den Ihr bei der Grundschuldbeurkundung unterzeichnet habt.
Applefan schrieb:

Nachdem ich vom Finanzamt erfahren habe das sie einen Berg an Arbeit haben( wie immer) und wir Frühestens in 4-6 Wochen mit der Bearbeitung rechnen können
4-8 Wochen ist normal. Hat nichts mit besonders viel Arbeit zu tun.
Applefan schrieb:

heißt das wir müssten also locker noch 8 Wochen warten bis wir mal ans zahlen denken können
Kommt drauf an, was im Kaufvertrag steht. Wenn explizit die Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde) nicht Auflage ist, dann auch früher.
Ohne diese Bescheinigung werdet Ihr allerdings kein Eigentümer im Grundbuch. Das ist nämlich eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Applefan schrieb:

Ist das so richtig? Oder ist der Ablauf Quatsch
Ja, ist der ganz normale Ablauf.

Wenn man Mitte August den KV unterzeichnet, würde ich auch erwarten, dass der früheste Kaufpreisfälligkeitstermin der 30.09. ist. Das ist eine ganz normale Zeitspanne bei Euch.
Applefan09.09.22 18:12
SaniererNRW123 schrieb:

Kommt drauf an, was im Kaufvertrag steht. Wenn explizit die Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde) nicht Auflage ist, dann auch früher.
Ohne diese Bescheinigung werdet Ihr allerdings kein Eigentümer im Grundbuch. Das ist nämlich eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.

Das diese benötigt wird ist mir soweit klar, für den festen Eintrag ins Grundbuch. Der spielt aber für die Auszahlung des Darlehens erstmal keine Rolle. Im Kaufvertrag steht: Kaufpreis muss beim Verkäufer 14 Tage nach Absendung einer schirftlichen Mitteilung des Notars... wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Auflassungvormerkung...
- Vorkaufsrechte...
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