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ᐅ Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen?


Erstellt am: 17.01.2024 12:06

Kapillan 17.01.2024 12:06
Hallo allezusammen,

ich möchte gerne ein Haus bauen, und habe da so meine Wünsche.
Ich würde gerne ein Haus mit zwei Vollgeschossen bauen wollen. Der Bebauungsplan schränkt vieles ein, aber es steht dort,
dass wenn alles eingehalten wird, ein Haus mit 2 Vollgeschossen errichtet werden kann.

Ich wollte mal fragen, ob ihr mir sagen könnt, mit welchen maßen das möglich ist.

Hier die Angaben aus dem Bebauungsplan

Ausschnitt eines Plans: Höhenbegrenzungen für Erdgeschossfußboden, Firsthöhe, Traufenhöhe.


Gestalterische Festsetzungen: geneigte Dächer (mind. 30°) und Einfriedungen max. 1 m über Straße.


Infotafel zur baulichen Nutzung: GFZ 0,5, GRZ 0,4; Vollgeschosse I; offene Bauweise; Einzelhäuser.


Baugrundstück Plan mit WA-Zone, farbige Flächen und Beschriftung WA


Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Kapillan

jens.knoedel 17.01.2024 12:15
Kapillan schrieb:

Ich würde gerne ein Haus mit zwei Vollgeschossen bauen wollen
… was im Bebauungsplan explizit ausgeschlossen ist. Dort steht wörtlich „Anzahl der Vollgeschosse: 1“. Wie kommst du dann auf zwei?

hanghaus2023 17.01.2024 13:13
Dachgeschoss mit 1 m Kniestock sollte auch gehen.

hanghaus2023 17.01.2024 13:45
Gibt es Einschränkungen zu Dachaufbauten?

"Der Bebauungsplan schränkt vieles ein, aber es steht dort,
dass wenn alles eingehalten wird, ein Haus mit 2 Vollgeschossen errichtet werden kann."

Wo steht das?

11ant 17.01.2024 13:52
Kapillan schrieb:

Vielen Dank für eure Unterstützung.
Den kann ich leider nicht zurückgeben - Deine Unterstützung mit dem Minifitzelplanausschnitt ist wenig hilfreich, Dir mehr als die Essentials zu antworten, die meine Vorredner bereits genannt haben. Man erkennt nichts über eventuelle Aufzehr der genannten Höhen durch schrägen Höhenverlauf der Erschließungsstraße.
Kapillan schrieb:

Der Bebauungsplan schränkt vieles ein, aber es steht dort,
dass wenn alles eingehalten wird, ein Haus mit 2 Vollgeschossen errichtet werden kann.
In einem anderen Abschnitt als Deinem vielleicht. Ich erkenne jedoch keinen Hinweis darauf, daß es hier derer mehrere gäbe.
Kapillan schrieb:

Ich würde gerne ein Haus mit zwei Vollgeschossen bauen wollen.
Das ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn sich Dein Raumprogramm so aufteilt, daß die Flächenbedarfe beider Geschosse gleich sind. Hier schränkt Dich dann die Geschossflächenzahl von 0,5 dabei ein, die Grundflächenzahl von 0,4 auszunutzen. 0,5 : II ergäbe 0,25, Du verschenktest also 37,5% Deiner möglichen Grundfläche bzw. benötigtest ein um 60% größeres Grundstück, um die gleiche Grundfläche zu überbauen. Das ist ein ziemlich üppiger Preis für die Vermeidung von Dachschrägen.

Kapillan 17.01.2024 14:16
HAllo Leute, sorry, ich habe den Punkt 6 vergessen mit einzufügen.

Seite mit Bauvorschriften zur Höhenbegrenzung: Erdgeschoss, Firsthöhe und Traufe.
grundfläche