DRADA schrieb:
Das Problem dabei ist, dass ich den Schaden erst nach dem Einzug und dem Zusammenbau bemerkt habe, da die Verpackung bereits entsorgt war.Mir ging es ganz ähnlich, als ich ein Bücherregal aufgebaut habe und hinterher Kratzer fand, die ich vorher nicht sehen konnte. Ich habe dann meinen Händler angeschrieben und die waren tatsächlich kulant, obwohl ich keine Verpackung mehr hatte.
Mein Tipp: Höflich und ausführlich bleiben in der Kommunikation. Viele Händler möchten einfach fair bleiben und machen keine Probleme, wenn der Schaden plausibel begründet wird. Viel Erfolg!
Rückgaberecht hast du grundsätzlich, wenn der Schaden schon bei Ankunft bestand und rechtzeitig gemeldet wurde. Allerdings musst du dich an die Fristen halten.
Bei Ikea ist das meist 365 Tage Rückgaberecht, aber Schäden müssen so schnell wie möglich gemeldet werden, am besten sofort nach Lieferung.
Bei Ikea ist das meist 365 Tage Rückgaberecht, aber Schäden müssen so schnell wie möglich gemeldet werden, am besten sofort nach Lieferung.
Layla schrieb:
Mut machen: Es lohnt sich, es zu versuchen!Exakt. Das gilt besonders, weil Ikea in vielen Fällen lösungsorientiert arbeitet.
Ich würde noch ergänzen: Wichtig ist, wie der Kaufvertrag gestaltet ist. Wenn du online bestellt hast, kannst du auch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Sollte das Regal beschädigt sein, zählt das als Sachmangel und du hast das Recht auf Nachbesserung bzw. Rückgabe.
Wenn die Reklamation abgelehnt wird, schriftlich bleiben und dich ggf. an Verbraucherzentralen wenden.
Ähnliche Themen