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ᐅ Förderung für Luft/Luft Wärmepumpe UND Luft-Wasser-Wärmepumpe


Erstellt am: 20.07.22 15:52

T
tOkra1984
20.07.22 15:52
Hallo zusammen,

ich hoffe hier bekomme ich etwas Rat denn man findet keine vernünftige Aussage dazu.
Ich habe eine bestehende Gas-Therme.
Als Übergangslösung möchte ich mir dieses Jahr gerne noch eine elektrisch betriebene luftheizende Wärmepumpe (Luft/Luft) mit normenkonformer Prüfung einbauen lassen.

Sobald wieder elektrisch betriebene wasserheizende Wärmepumpen (Luft/Wasser) für meine Zentralheizung verfügbar sind und ich dann damit meine bestehende Gas-Therme in den Ruhestand schicken kann möchte ich das auch tun.

Frage:
Ist es möglich jetzt einen Antrag zu stellen für die Luft/Luft Wärmepumpe (für die 35% Förderung) und dann einen weiteren Antrag für die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die für meine Zentralheizung gedacht ist (ebenfalls mit 35% Förderung)?
Oder muss ich die Luft/Luft und die Luft-Wasser-Wärmepumpe in einen Antrag zusammen erfassen mit einer Fördersumme am besten 60.000€. Muss ich halt auf die Auszahlung der ersten Rechnung (von der Luft/Luft Wärmepumpe) lange warten, bis dann beides auch verbaut ist.

Ich habe einfach Angst mir die Chance der Förderung für die Luft-Wasser-Wärmepumpe zu nehmen, wenn ich jetzt nur die Luft/Luft Wärmepumpe beantrage. Die Kosten dafür sind ja um einiges höher.

Vielen Dank - bin über jeden Rat dankbar.
D
Deliverer
21.07.22 08:04
Da sich die Details mehrfach geändert haben, seit ich beantragt habe bin ich vorsichtig mit Aussagen.

Aber soweit ich weiß, gibts nur eine Chance. So wie Du es vorschlägst, würde ich es dennoch nicht machen - Du hast eine begrenzte Zeit zum Umsetzen (damals war es ein Jahr). Ist die Zeit um, gibts nichts mehr.

Also entweder die Klima auf eigene Kosten einbauen oder warten.

Da sich wie gesagt an meinen Infos was geändert haben kann, empfehle ich dir die Lektüre die das Bafa dazu anbietet. Die ist gut verständlich und leicht zu finden.
T
tOkra1984
21.07.22 08:27
Also da scheint sich in der Tat was geändert zu haben. Hier ein Auszug aus dem aktuellen Merkblatt der BAFA:

Die BEG EM ist ein zweistufiges Förderverfahren und setzt sich wie folgt zusammen: Die Stufe 1 (Antragsstufe) beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten reserviert. Der Zeitraum kann vor Ablauf der Umsetzungsfrist auf Antrag verlängert werden. Die Bitte um Fristverlängerung ist formlos schriftlich einzureichen und nachvollziehbar zu begründen.

Demnach habe ich 2 Jahre Zeit für die Umsetzung und optional kann ich sogar nochmal um ein Jahr verlängern.
Meine Tendenz geht aktuell in die Richtung die Split Klimaanlage und die Wärmepumpe zusammen in einem Antrag zu beantragen - das sollte dann eigentlich save sein.

Noch 2 Fragen:
1. Ist ein Angebot für die Sachen zwingend notwendig?
Ich habe derzeit nur ein Angebot für die Split Klimaanlage aber noch keine für eine Wärmepumpe (ist eigentlich auch sinnfrei, da aktuell keiner Preisgarantien oder sonst was gibt). Kann ich den Antrag trotzdem schon stellen mit einer Fördersumme von 60.000?
2. Was passiert, wenn ich Split-Klima und Wärmepumpe zusammen beantrage aber dann doch nur eine von beiden verbaue? Kann ich dann die Förderung für die eine verbaute dann trotzdem in Anspruch nehmen?
D
Deliverer
21.07.22 08:53
Zu eins: Inzwischen ist kein Angebot mehr notwendig (Info von letzter Woche).
Zu zwei: Weniger geht im nachhinein immer. Nur mehr halt nicht.

PS: Schön, dass es inzwischen zeitlich flexibel ist. Anders wäre es aktuell ja kaum zu schaffen.
PSS: Sprich die Wärmepumpe hier im Forum vorher durch. Hier fliegen viele gute Tipps rum! ;-)
T
tOkra1984
21.07.22 08:59
Ja ich bin hier schon fleißig am lesen auch von alten Threads und begeistert von den Tipps und der Hilfe hier.

Ich werde dann einen Antrag bei der BAFA stellen für das Klima-Gerät und die Wärmepumpe zusammen.

Nochmal eine Frage doch 🙂
Ich muss ja beim Antrag das Modell der Wärmepumpe angeben. Höchstwahrscheinlich wird sich das auch ändern. Soweit ich mich bisher belesen habe ist das kein Problem, sollte sich das Modell oder die Marke ändern (Hauptsache förderfähig). Aber man will ja auf Nummer sicher gehen daher frage ich lieber nochmal nach.
60.000 (also Maximalsumme) ist auch ok zu beantragen - da zicken die nicht rum?
D
DeepRed
21.07.22 09:57
Es gibt eine Liste auf der Bafa-Seite mit den förderfähigen Pumpen. Eine davon muss es dann schon sein. Wenn sich was ändert zwischen Antrag und Ausführung (Pumpenart) meine ich das dies nicht entscheidend ist.
Ob sie bei der Maximalsumme rumzicken weiß ich leider nicht. Ich habe auf das Angebot meines Sanis pauschal 5000€ draufgerechnet und beantragt. Wie @Deliverer richtig erwähnt: abziehen geht immer, wenns mehr wird gibts leider nicht mehr Förderung.
Und ja, hier gibts viele gute Tipps im Forum zum Thema Wärmepumpe. Aber alles kritisch hinterfragen. Nicht jeder Tipp ist sinnvoll. Da schließe ich meine auch nicht aus.
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