Installateur baut falsche Heizung ein, Angebot vs Auftragsbestätigung

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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R

RotorMotor

Auch hier keine Rechtsberatung sondern meine Meinung:

Der Kaufvertrag ist durch unterschreiben des Angebots geschlossen worden.
Die abgeänderte Auftragsbestätigung stellt ein weiteres Angebot dar, das von euch aber nicht angenommen wurde.

Die Frage ist nur, ob ihr das vor Gericht durchsetzen könnt oder wollt?
Wie groß ist der Unterschied bei dem Heizkörpern denn?
Nur etwas Optik oder auch technisch?
Ist der Preis ein anderer?
 
K

KarstenausNRW

Welche Dokumente mit welchem Titel sind von wem wann erstellt und unterzeichnet werden.
Ich lese nichts von Angebot, Auftragsannahme usw., sondern nur eine AB.
Ohne eine konkrete Aussage zum Ablauf bekommst Du weder hier eine Laienmeinung, geschweige denn dass ein RA eine Aussage treffen kann.

Sorry, hast viel Text geschrieben, aber leider ohne nützlichen Inhalt.
 
R

RotorMotor

Welche Dokumente mit welchem Titel sind von wem wann erstellt und unterzeichnet werden.
Ich lese nichts von Angebot, Auftragsannahme usw., sondern nur eine AB.
Ohne eine konkrete Aussage zum Ablauf bekommst Du weder hier eine Laienmeinung, geschweige denn dass ein RA eine Aussage treffen kann.

Sorry, hast viel Text geschrieben, aber leider ohne nützlichen Inhalt.
Lies nochmal.

Ich lese dort:
Im Mai Auftrag erteilt durch Unterschrift auf Angebot.
Im Juni kam Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer mit Änderungen.
 
X

xMisterDx

Es ist ein Fehler passiert, das kann immer mal vorkommen. Und weil das immer mal vorkommen kann, sollte man das auch mal lesen, was einem der freundliche Handwerker schickt.
Vielleicht hat einfach seine Sekretärin was falsch verstanden oder beim Bestellen auf den falschen Button geklickt und er hat dann versäumt das nochmal zu prüfen. Es gibt eine Million Gründe, warum sowas passiert.

Das wäre mit einem schlichten Anruf "Hallo, Ihre AB ist da. Wir hatten doch Modell X vereinbart? ... achso ein Fehler... ok... ok... ja dann schicken Sie bitte die AB mit Modell X danke!"
zu klären gewesen.

Insofern ist es zumindest unfair jetzt dem Handwerker allein die Schuld in die Schuhe zu schieben. Denn die Gelegenheit zur Überprüfung war ja da.
 
X

xMisterDx

Das auch immer unabhängig davon tun, ob man rechtlich prüfen muss oder nicht.
Es macht vieles unglaublich viel einfacher, wenn man Fehler so früh wie möglich behebt... und nicht erst andere auflaufen lässt, weil man es ja rein rechtlich nicht lesen brauchte... :rolleyes:

Das Gegenüber ist ein Mensch... und nur wenige machen sowas absichtlich...
 
L

leschaf

Lies nochmal.

Ich lese dort:
Im Mai Auftrag erteilt durch Unterschrift auf Angebot.
Im Juni kam Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer mit Änderungen.
Genau. Und letzteres halt nur auf Anfrage - hätten wir zum hydraulischen Abgleich einfach das entsprechende Angebot geschickt hätten wir die AB nie bekommen. Das habe ich nur nicht gemacht, weil auf dem Angebot noch andere Dinge standen und ich es dem Abgleich-Berechner möglichst einfach machen wollte...

Es ist ein Fehler passiert, das kann immer mal vorkommen. Und weil das immer mal vorkommen kann, sollte man das auch mal lesen, was einem der freundliche Handwerker schickt.
Vielleicht hat einfach seine Sekretärin was falsch verstanden oder beim Bestellen auf den falschen Button geklickt und er hat dann versäumt das nochmal zu prüfen. Es gibt eine Million Gründe, warum sowas passiert.

Das wäre mit einem schlichten Anruf "Hallo, Ihre AB ist da. Wir hatten doch Modell X vereinbart? ... achso ein Fehler... ok... ok... ja dann schicken Sie bitte die AB mit Modell X danke!"
zu klären gewesen.

Insofern ist es zumindest unfair jetzt dem Handwerker allein die Schuld in die Schuhe zu schieben. Denn die Gelegenheit zur Überprüfung war ja da.
Ja, im Nachhinein ist man halt immer schlauer. Klar war es auch unser Fehler, die nicht zu lesen...wir wollen mit dem Mann ja jetzt auch keinen Rechtsstreit oder so, dafür ist das Problem ja viel zu klein.

Trotzdem ist es nicht schön und mich überrascht, dass wir mit Angebot + Unterschrift darauf (=Vertragsabschluss, wie bei allen anderen Handwerkern auch - da haben wir nicht eine einzige AB gesehen) jetzt den Fehler "ausbaden" sollen. Bei uns geht es ja nur um ein eher kosmetisches Problem, aber wenn man das weiterspinnt, kann es ja zu viel größeren Problemen kommen (z.B. könnte da bei falschen Materialien bei einer Dachsanierung der Förderanspruch wegfallen oder so...).
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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