ᐅ Innentür nach Einbau deutlich verzogen
Erstellt am: 14.09.2022 11:45
C.beckmann1986 14.09.2022 11:45
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat bei einem Thema was mich aktuell sehr ärgert.
Wir sind Ende letzten Jahres in unser neues Haus gezogen (Neubaugebiet über einen Bauträger). Wunschgemäß waren bei der Abnahme des Hauses die Innentüren noch nicht eingebaut sondern sollten von uns nachträglich (nach Beendigung der Eigenleistungen) abgerufen werden.
Die Innentüren wurden demnach durch uns Anfang diesen Jahres, als letztes Gewerk eingebaut (Räume waren gestrichen, Boden verlegt). Dort habe ich auch den augenscheinlich ordnungsgemäßen Einbau aller Türen bei dem Monteur quittiert.
Wenige Monate später haben wir nun festgestellt, dass sich eine Innentür (vom Wohnzimmer zum Keller) deutlich verzogen hat. Die Tür ist bündig im Schloss, steht aber oben und unten sichtbar ab (wie ein U - siehe Foto).
Über das Mängelportal des Bauträgers haben wir dies nun angemerkt und die Sache wurde an die Türenfirma herangetragen. Ohne sich die Tür überhaupt mal anzusehen oder zumindest mit uns Rücksprache zu halten, wurde der Mangel eiskalt abgelehnt.
Begründung:
Die Tür war offensichtlich beim Einbau in Ordnung und ein werksseitiger Fehler könnte ausgeschlossen werden, da ja nur eine Tür betroffen sei. Man gehe von einem unsachgemäßen Umgang des Kunden (falsche Lagerung der Tür, nicht einhalten klimatischer Bedingungen etc.) aus und sei daher dafür nicht verantwortlich. Auch sei ein verziehen der Tür von bis zu 4 mm zulässig.
Erst auf unsere erneute Bitte hin, kam überhaupt jemand von der Firma raus um sich das ganze wenigstens mal vor Ort anzusehen. Hier wurde durch den Monteur nachweislich ein Verzug von 9 mm festgestellt. Dennoch wird der Mangel weiterhin mit der obigen Begründung abgelehnt.
Unsere Ausführungen, dass es völlig lebensfremd sei eine Innentür in einem Neubau (bei dem nun sämtliche Arbeiten abgeschlossen sind) dauerhaft auszubauen (insbesondere die Kellerabgangstür mit einem Kleinkind im Haushalt) oder was auch immer damit anzustellen wurden völlig ignoriert.
Uns wurde lediglich eine neue kostenpflichte Innentür angeboten.
Dieser Aussage hat sich der Bauträger natürlich sofort angeschlossen und den Mangel ebenfalls abgewiesen.
Nun bin ich etwas ratlos. Hier steht es Aussage gegen Aussage, wobei ich der Meinung bin, dass hier doch ein nachweislicher Mangel vorliegt und wir uns definitiv nichts vorzuwerfen haben, zumal die anderen 13 Innentüren nicht so verzogen sind.
Kann sich die Firma trotzdem so leicht rausreden und wir bleiben auf dem Schaden sitzen? Jedes andere Gewerk hat sich die angezeigten Mängel angesehen und auch entsprechend behoben.
Würde mich über die ein oder andere Erfahrung freuen.
Vielen lieben Dank
Christian

ich bräuchte mal euren Rat bei einem Thema was mich aktuell sehr ärgert.
Wir sind Ende letzten Jahres in unser neues Haus gezogen (Neubaugebiet über einen Bauträger). Wunschgemäß waren bei der Abnahme des Hauses die Innentüren noch nicht eingebaut sondern sollten von uns nachträglich (nach Beendigung der Eigenleistungen) abgerufen werden.
Die Innentüren wurden demnach durch uns Anfang diesen Jahres, als letztes Gewerk eingebaut (Räume waren gestrichen, Boden verlegt). Dort habe ich auch den augenscheinlich ordnungsgemäßen Einbau aller Türen bei dem Monteur quittiert.
Wenige Monate später haben wir nun festgestellt, dass sich eine Innentür (vom Wohnzimmer zum Keller) deutlich verzogen hat. Die Tür ist bündig im Schloss, steht aber oben und unten sichtbar ab (wie ein U - siehe Foto).
Über das Mängelportal des Bauträgers haben wir dies nun angemerkt und die Sache wurde an die Türenfirma herangetragen. Ohne sich die Tür überhaupt mal anzusehen oder zumindest mit uns Rücksprache zu halten, wurde der Mangel eiskalt abgelehnt.
Begründung:
Die Tür war offensichtlich beim Einbau in Ordnung und ein werksseitiger Fehler könnte ausgeschlossen werden, da ja nur eine Tür betroffen sei. Man gehe von einem unsachgemäßen Umgang des Kunden (falsche Lagerung der Tür, nicht einhalten klimatischer Bedingungen etc.) aus und sei daher dafür nicht verantwortlich. Auch sei ein verziehen der Tür von bis zu 4 mm zulässig.
Erst auf unsere erneute Bitte hin, kam überhaupt jemand von der Firma raus um sich das ganze wenigstens mal vor Ort anzusehen. Hier wurde durch den Monteur nachweislich ein Verzug von 9 mm festgestellt. Dennoch wird der Mangel weiterhin mit der obigen Begründung abgelehnt.
Unsere Ausführungen, dass es völlig lebensfremd sei eine Innentür in einem Neubau (bei dem nun sämtliche Arbeiten abgeschlossen sind) dauerhaft auszubauen (insbesondere die Kellerabgangstür mit einem Kleinkind im Haushalt) oder was auch immer damit anzustellen wurden völlig ignoriert.
Uns wurde lediglich eine neue kostenpflichte Innentür angeboten.
Dieser Aussage hat sich der Bauträger natürlich sofort angeschlossen und den Mangel ebenfalls abgewiesen.
Nun bin ich etwas ratlos. Hier steht es Aussage gegen Aussage, wobei ich der Meinung bin, dass hier doch ein nachweislicher Mangel vorliegt und wir uns definitiv nichts vorzuwerfen haben, zumal die anderen 13 Innentüren nicht so verzogen sind.
Kann sich die Firma trotzdem so leicht rausreden und wir bleiben auf dem Schaden sitzen? Jedes andere Gewerk hat sich die angezeigten Mängel angesehen und auch entsprechend behoben.
Würde mich über die ein oder andere Erfahrung freuen.
Vielen lieben Dank
Christian
SaniererNRW123 14.09.2022 13:04
C.beckmann1986 schrieb:
Wenige Monate später haben wir nun festgestellt, dass sich eine Innentür (vom Wohnzimmer zum Keller) deutlich verzogen hat.Keller beheizt oder ein "kalter" Keller? Ein kalter in Verbindung mit einer einfachen Qualität der Tür kann dazu führen. Ansonsten ist es nicht normal. Um welchen Betrag geht es beim neuem Türblatt?
KingJulien 14.09.2022 16:03
Jaja, der Branche geht's wohl (noch) zu gut. Frechheit diese Arroganz.
Wenn die Tür zu "minderwertig" sein sollte für den Einbauort, darf sie der BT nicht verbauen. Zumindest nicht ohne sich vorher einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen.
Und da es um die Kellerabgangstür handelt, glaub ich nicht, dass das das Problem ist.
vielleicht hast du ja Temp. und RF parat von beiden Seiten und kannst argumentieren.
Oder mit schlechter "Presse" im Internet drohen (andeuten).
Wenn die Tür zu "minderwertig" sein sollte für den Einbauort, darf sie der BT nicht verbauen. Zumindest nicht ohne sich vorher einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen.
Und da es um die Kellerabgangstür handelt, glaub ich nicht, dass das das Problem ist.
vielleicht hast du ja Temp. und RF parat von beiden Seiten und kannst argumentieren.
Oder mit schlechter "Presse" im Internet drohen (andeuten).
SaniererNRW123 schrieb:Das könnte natürlich das "Problem" sein, dass der Nervenkrieg in gar keinem Verhältnis steht zum Wert.
Um welchen Betrag geht es beim neuem Türblatt?
C.beckmann1986 14.09.2022 18:47
Also der Keller ist auch beheizt und einen großen Temperaturunterschied gab es nicht. Kann ich natürlich auch nicht beweisen.
Klar ein neues Türblatt kostet nicht die Welt. 120 Euro etwa. Aber ehrlich gesagt geht es mir da um das Prinzip. Wir haben uns nichts vorzuwerfen und sollen trotzdem den Schaden tragen. Kann doch so einfach nicht sein. Aber ein Anwalt / Gutachter kann ja auch nicht die Lösung sein. Wobei ich behaupten würde, schreibt der Anwalt einen Brief, gibt es aus „Kulanz“ ein neues Türblatt.
Klar ein neues Türblatt kostet nicht die Welt. 120 Euro etwa. Aber ehrlich gesagt geht es mir da um das Prinzip. Wir haben uns nichts vorzuwerfen und sollen trotzdem den Schaden tragen. Kann doch so einfach nicht sein. Aber ein Anwalt / Gutachter kann ja auch nicht die Lösung sein. Wobei ich behaupten würde, schreibt der Anwalt einen Brief, gibt es aus „Kulanz“ ein neues Türblatt.
KingJulien 14.09.2022 19:01
Ja, könnt ich mir auch vorstellen. Wie gesagt, wenns dir nicht zu blöd ist mach ruhig bisschen stunk.
Meine volle moralische Unterstützung hast du 😉
Meine volle moralische Unterstützung hast du 😉
ypg 15.09.2022 00:13
C.beckmann1986 schrieb:
Aber ehrlich gesagt geht es mir da um das PrinzipVon persönlichen Prinzipien leben die AnwälteC.beckmann1986 schrieb:
Aber ein Anwalt / Gutachter kann ja auch nicht die Lösung sein. Wobei ich behaupten würde, schreibt der Anwalt einen Brief, gibt es aus „Kulanz“ ein neues Türblatt.ein Anwaltsbrief bei meinem Urheberrechts-Anwalt hat damals vor 12 Jahren 75€ +MSt gekostet. Rechne Dir das mal aus. Bei einem Brief bleibt es nicht.Probiere es halt aus, aber bitte nicht über dieses Online-Ding, sondern offizieller Mängelrüge mit Fristsetzung ( kann man googeln, was das ist und wie das geht. Das bedarf einer Form, weil im Recht festgeschrieben )
Argument: wie soll sich nur eine Tür bei Lagerung verziehen, wenn sich der Mangel bei den anderen 12 Türen nicht eingestellt hat trotz gleicher Lagerung.
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