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ᐅ Holzpreiserhöhung - Auftragsbestätigung bereits unterschrieben


Erstellt am: 13.04.21 07:46

lisa-kessler13.04.21 13:43
: Richtig, wie du es aufgeführt hast. Wir haben praktisch nochmal bis zum Werkvertrag Zeit, zu überlegen, was wir an Eigenleistung machen und was nicht. Es ist aber preislich ALLES aufgeführt. Es wäre aber rein theoretisch noch bis dahin möglich, Positionen herauszunehmen und diese in Eigenleistung zu machen.
Warum ein zusätzlicher Werkvertrag geschlossen wird, weiß ich nicht.

Der Haushersteller wollte halt eine Zusage durch uns, dass er den Stelltermin fix einplanen kann.

Laut ihm ist die Bemusterung im September geplant und der letztendliche Werkvertrag, wie die Wände dann in Produktion gehen, im Oktober.

Bin aber auch der Meinung, dass wir einen Vertrag geschlossen haben.
Wir mussten diesen bereits unterschrieben mit zur Architektin bringen im August 2020.
lisa-kessler13.04.21 13:45
Alessandro schrieb:

so sehe ich das auch. Der Auftrag ist erteilt, der Vertrag also geschlossen.
Hört sich ja mal beruhigend an.
Stefan00113.04.21 13:54
Nunja, aber in eurem geschlossenen Vertrag steht halt auch "Die Finale Bausumme wird nach Fertigstellung ..."
Das degradiert mMn alle Preisangaben zu einer "Schön-Wärs"-Angabe. In wie weit ihr noch an den Vertrag gebunden seit wenn die bisherigen Angaben verändert werden, steht auf einem anderen Blatt...
lisa-kessler13.04.21 13:57
Vielen Dank für die vielen Antworten. Die reichen mir erst mal so aus!

liebe Grüße
Hangman13.04.21 21:07
Kann es sein, dass mit Werkvertrag die Werkplanung gemeint ist?
Ansonsten würde ich die Füsse stillhalten und das Beste hoffen. Falls da tatsächlich etwas kommt, setzt man sich halt zusammen und klärt das. Das wird schon werden
lisa-kessler16.04.21 09:08
Hangman schrieb:

Kann es sein, dass mit Werkvertrag die Werkplanung gemeint ist?
Ansonsten würde ich die Füsse stillhalten und das Beste hoffen. Falls da tatsächlich etwas kommt, setzt man sich halt zusammen und klärt das. Das wird schon werden
Ja, Werkplanung 🙂
Danke dir...
werkvertrageigenleistungwerkplanung