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ᐅ Höhe Gartenhaus / Sichtschutz direkt an der Grenze


Erstellt am: 13.07.2018 20:59

Bentovic 13.07.2018 20:59
Hallo zusammen,

Vorwort:
Jedes Reihenhaus hat einen etwa 3x1m großen Schuppen. Direkt an der Terrassentür anliegend. Dies funktioniert einerseits als Sichtschutz, anderseits als Staumöglichkeit. So wurden damals alle 24 Reihenhäuser ausgestattet.
Wir haben diesen 20Jahre alten Schuppen abgerissen und haben diesen durch einen neuen ersetzt. Aufgrund der Durchgangshöhe habe ich diesen von 2,12m Höhe auf 2,32m Gesamthöhe hochgesetzt.

Ich habe den Nachbarn vom Neubau in Kenntnis gesetzt und habe Ihm sogar die Option gegeben was er aus seiner Seite an Beplankung haben möchte. Die Höhe war für mich sekundär.

Meine Frage an Euch ist es zulässig in Sachsen einen 2,32m Hohen Schuppen direkt an der Grenze zu bauen?

ypg 13.07.2018 21:41
Da schau doch selbst mal in die Landesbauordnung oder dem Nachbarschaftsrecht.
Zu bedenken ist das Eigentumsverhältnis.
Ein oder 24 Grundstücke... wie auch immer: kannst Du selbst nachlesen 🙂

Bentovic 13.07.2018 21:59
Hallo,

Danke für den Hinweis - da man Neu in der Situation ist, weiss man nicht wo man konkret schauen muss.
Jeder hat sein eigenes Grundstück/Flurstück- Es gibt sonst auch keine weiteren Gemeinschaftsflächen. Max. der Müllstellplatz

Ich habe folgenden Passus gefunden:
(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

1.
Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m;
2.
gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m sowie
3.
Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.
Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Nummer 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.


Da trifft ja wohl der Punkt 1 oder?

ypg 13.07.2018 22:14
Ich seh das eher als Grenzbebauung...
Die Reihenhäuser wurden alle mit den 2,12 Höhe als Grenzbebauung bebaut.
Die grobe Durchschnittsnorm wäre 1,80 bei einer Hecke auf Grenze.
Schuppen oder Mauer auf Grenze gibt es ja öfter in einer geschlossenen Bauweise... und ich muss gestehen: da kenn ich mich nicht aus.
Gibt es denn irgendeinen Grund, dass da jemand nachmessen könnte?
Ich würde es genauso tun wie Du, nämlich intuitiv bauen.

Bentovic 13.07.2018 22:20
Naja - mich macht so was schon wuschelig.
Gerade eben hat mir eine befreundete Architektin die 3m Höhe bestätigt. Also liege ich noch im Soll mit meinem "Schuppen"

Ich bin echt keiner der Stress haben will - das Ding ist aber nun schon gebaut. Es fehlt noch die Flachdachabdichtung (500€!!) und die Dekoverkleidung aus Rohmbusleisten. Am ende bekommt er es ja auch schön...

Bentovic 13.07.2018 22:24
Habe dann noch das gefunden:

Ausnahmen
Folgende Bauwerke (bauliche Anlagen) haben keine eigenen Abstandsflächen und sind auch in den Abstandsflächen von anderen Gebäuden erlaubt:
  • Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Metern, einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern und einer Gesamtlänge pro Grundstück von höchstens 15 Metern
  • gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 Metern, einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern und einer Gesamtlänge pro Grundstück von höchstens 15 Metern
  • Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 Metern
Eine Abstandsfläche vor Außenwänden an Grundstücksgrenzen ist nicht erforderlich, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf. Dies kann zum Beispiel in Bebauungsplänen festgelegt sein, wenn die Anordnung der Häuser auf den Grundstücken vorgeschrieben ist. In Gebieten ohne Bebauungsplan kann die Eigenart der Umgebung eine Grenzbebauung erforderlich machen.
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