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BackSteinGotik
Beim Lesen eines Grundbuch-Auszugs eines älteren Hauses frage ich mich gerade, wie die eingetragene Höhe für die Grundschuld zustande kommt. Entspricht sie immer 1:1 der Höhe des Darlehens, dass aufgenommen wurde? Also, z.B. eine erste Grundschuld für den Kauf des Grundstücks, und eine zweite, höhere Grundschuld für den größeren Kredit für den Bau des Hauses, welchen die erste Grundschuld nicht absichern kann?
Dann hätte man ja ungefähr eine Vorstellung, was damals an Geld aufgenommen werden musste.
Dann hätte man ja ungefähr eine Vorstellung, was damals an Geld aufgenommen werden musste.