Höhe der Grundschuld in Abteilung III

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B

BackSteinGotik

Beim Lesen eines Grundbuch-Auszugs eines älteren Hauses frage ich mich gerade, wie die eingetragene Höhe für die Grundschuld zustande kommt. Entspricht sie immer 1:1 der Höhe des Darlehens, dass aufgenommen wurde? Also, z.B. eine erste Grundschuld für den Kauf des Grundstücks, und eine zweite, höhere Grundschuld für den größeren Kredit für den Bau des Hauses, welchen die erste Grundschuld nicht absichern kann?
Dann hätte man ja ungefähr eine Vorstellung, was damals an Geld aufgenommen werden musste.
 
S

SaniererNRW123

Entspricht sie immer 1:1 der Höhe des Darlehens, dass aufgenommen wurde?
In der Regel ja.
Also, z.B. eine erste Grundschuld für den Kauf des Grundstücks, und eine zweite, höhere Grundschuld für den größeren Kredit für den Bau des Hauses, welchen die erste Grundschuld nicht absichern kann?
Das ist völlig offen, was wofür verwendet wurde. Erste Grundschuld für Haus und Grundstück, zweite Grundschuld für den Benz kann auch sein.
Dann hätte man ja ungefähr eine Vorstellung, was damals an Geld aufgenommen werden musste.
Und was hilft Dir das?
 
S

SoL

Und auch damals gab es schon Eigenkapital.
Unser Haus hatte als erste Grundschuld 5000 Goldmark, was etwa 1,774,1 kg Gold als Gegenwert hat. Wären beim heutigen Goldpreis 97.504,53€.

Inhaltlich bringen die Rechnungen halt nichts, weil es nicht vergleichbar ist.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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