tomtom79
Erst plant man dann unterschreibt man, vor der Unterschrift legt man fristen. Jetzt aber musst du warten und sie diktieren den Terminplan.Nach Vertragsschluss stünde als erster Schritt eigentlich das Planungsgespräch
Erst plant man dann unterschreibt man, vor der Unterschrift legt man fristen. Jetzt aber musst du warten und sie diktieren den Terminplan.Nach Vertragsschluss stünde als erster Schritt eigentlich das Planungsgespräch
So ist es. Wir haben halt v. a. das Problem, dass der Festpreis nur ein Jahr gilt.Erst plant man dann unterschreibt man, vor der Unterschrift legt man fristen. Jetzt aber musst du warten und sie diktieren den Terminplan.
Das verstehe ich nicht: wieso unterschreibt Ihr einen Vertrag, und zurrt darin solche Punkte nicht fest, wann die Planung zu beginnen hat, und daß die Preisgarantiefrist natürlich nicht zu laufen beginnen kann, wenn die Planung schleppend begonnen wird (die Formulierung "in Verzug ist" kann ich hier nicht verwenden, weil ohne vereinbarten Leistungsbeginn natürlich rechtlich auch kein Verzug besteht, egal wie lange getrödelt wird) ?Wir haben im letzten Oktober einen Bauvertrag geschlossen, bislang hat die Firma keine Leistungen erbracht. Man hat uns das Planungsgespräch für Mitte Mai 2022 angeboten, also rd. Acht Monate nach Vertragsunterzeichnung. Parallel läuft leider die Frist für den Festpreis ab. Wenn irgendwann im Spätsommer der Bauantrag fertig ist und ihn die Stadt nicht direkt bewilligt, haben wir keine Festpreis Garantie mehr. [...] Wir wollten eigentlich direkt kündigen, als der allererste Planungstermin schon sieben Monate Verspätung hatte. Leider lässt man uns nicht mehr aus dem Vertrag. Konventionalstrafe 26.000 Euro, wenn wir raus wollen.
Das verstehe ich zumindest insoweit, wie Sonderwünsche vor den Planungsgesprächen auch noch keinen "Platz" im Prozeß haben. Wenn die Sonderwünsche noch nicht Gegenstand des Angebotes waren, auf welcher Grundlage konnte man Euch denn überhaupt eines machen ?Auch sonst ist es sehr übel. Wir hatten kleine Sonderwünsche (individuelle Innentreppe, Balkon nicht mit Holzbolen belegt). Heinz von Heiden lehnte direkt alles ab, wir bekommen nicht mal eine Antwort zu Mehrkosten o. ä.
Zunächst vielen Dank für die Antworten! Absolut richtig, hinterher ist man schlauer. Wobei ich mirDas verstehe ich nicht: wieso unterschreibt Ihr einen Vertrag, und zurrt darin solche Punkte nicht fest, wann die Planung zu beginnen hat, und daß die Preisgarantiefrist natürlich nicht zu laufen beginnen kann, wenn die Planung schleppend begonnen wird (die Formulierung "in Verzug ist" kann ich hier nicht verwenden, weil ohne vereinbarten Leistungsbeginn natürlich rechtlich auch kein Verzug besteht, egal wie lange getrödelt wird) ?
Das verstehe ich zumindest insoweit, wie Sonderwünsche vor den Planungsgesprächen auch noch keinen "Platz" im Prozeß haben. Wenn die Sonderwünsche noch nicht Gegenstand des Angebotes waren, auf welcher Grundlage konnte man Euch denn überhaupt eines machen ?
Die Einigkeit über die Sonderwünsche an sich muß ja vor dem Angebot bestehen, die Besprechung der Details der Sonderwünsche kann dann wiederum erst im Planungsprozess erfolgen.
Mir scheint eine Reflexion der eigenen "Mitschuld" an der Unzufriedenheit geboten; außerdem die Beschäftigung mit dem Stichwort "Einschreiben", dann sollte es auch entweder angemessen zügig zu Antworten kommen (oder der Vertragspartner gäbe Anlaß, seine Mitwirkung am Gelingen der Vertragserfüllung ggf. auch mit der Auflösungsfolge in Frage zu stellen).
Hallo zusammen,Auf welcher Planungsgrundlage beruht denn dein Vertrag?
Wobei Du dir was ? - der Satz endet leider im Nirwana :-(Zunächst vielen Dank für die Antworten! Absolut richtig, hinterher ist man schlauer. Wobei ich mir
Formlos, fristlos, fruchtlos: ohne Frist kein Verzug. Wenn der Formularvertrag in der Bestimmtheit der Vereinbarungen unvollständig ist, dies aber nicht durch die Aufnahme von Zusätzen geheilt werden "darf", dann bleibt der Vertrag ja mangelhaft (und muß folglich derjenige selbst an seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit zweifeln, der ihn dennoch unterschreibt). Aus meiner Sicht hat der Vertrag so zwei wesentliche Mängel:Natürlich bedauern wir, dass kein fester Termin für den Planungstermin enthalten ist und der Festpreis abläuft. Der Vertrieb hatte damals mitgeteilt, dass man den Heinz von Heiden Standardvertrag nicht ändern oder ergänzen könne.