ᐅ Hausverkauf - wie am effektivsten publizieren?
Erstellt am: 21.09.16 22:55
HilfeHilfe27.09.16 11:22
DragonyxXL schrieb:
Danke für den Hinweis mit dem FA.
Die Frage ob komplett oder einzeln hat sich mir auch gestellt. Wie löst man das mit der Bank bzw. mit dem Kredit? Sondertilgungen in Höhe einer ET sind nicht vorgesehen. Kann ich die Wohnungen überhaupt ohne Mitsprache der Bank veräußern? Vermutlich nicht oder?Spannende Frage, man hat ja in der Regel ein Darlehen für das Mietshaus und nicht 10 Darlehen pro Wohnung. Du hast ein Sonderkündigungsrecht gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Wie es sich verhält wenn du Wohnung abstösst weiß ich nicht. Im Grundbuch muss ja auch was getrennt werden (?)
DG27.09.16 12:07
Im Grundbuch wird "nur" Teileigentum gebildet.
Solange der verbleibende Hauswert die Beleihungsgrenze nicht überschreitet und der Kredit aus den verbleibenden Mieteinnahmen bedient werden kann, muss auch nichts vorfällig gezahlt werden. Ist das gleiche, wenn man von einem belasteten Grundstück einen Teil (belastungsfrei) abtrennt und veräußert. Der Restwert muss zum Restkredit passen, dann wird der Kredit nur auf das verbleibende Grundstück - hier das verbleibende Teileigentum - überschrieben.
MfG
Dirk Grafe
Solange der verbleibende Hauswert die Beleihungsgrenze nicht überschreitet und der Kredit aus den verbleibenden Mieteinnahmen bedient werden kann, muss auch nichts vorfällig gezahlt werden. Ist das gleiche, wenn man von einem belasteten Grundstück einen Teil (belastungsfrei) abtrennt und veräußert. Der Restwert muss zum Restkredit passen, dann wird der Kredit nur auf das verbleibende Grundstück - hier das verbleibende Teileigentum - überschrieben.
MfG
Dirk Grafe
Musketier27.09.16 12:23
Dirk Grafe schrieb:
Im Grundbuch wird "nur" Teileigentum gebildet.
Solange der verbleibende Hauswert die Beleihungsgrenze nicht überschreitet und der Kredit aus den verbleibenden Mieteinnahmen bedient werden kann, muss auch nichts vorfällig gezahlt werden. Ist das gleiche, wenn man von einem belasteten Grundstück einen Teil (belastungsfrei) abtrennt und veräußert. Der Restwert muss zum Restkredit passen, dann wird der Kredit nur auf das verbleibende Grundstück - hier das verbleibende Teileigentum - überschrieben.Das waren auch meine ersten Überlegungen. Ich wollte schon nach dem Verkehrswert und der Summe des Restdarlehens fragen. Allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, dass vermutlich das Darlehen um den Kaufpreis der verkauften Wohnungen reduzieren möchte/muß.
Sichere Geldanlagemöglichkeit mit hoher Rendite sind ja momentan eher rar gesät.
DragonyxXL27.09.16 18:18
Musketier schrieb:
Allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, dass vermutlich das Darlehen um den Kaufpreis der verkauften Wohnungen reduzieren möchte/muß.So sieht es aus. Von daher denke ich eher, dass man eine Lösung in Absprache mit der Bank finden muss, wenn es um einen Schritt für Schritt Komplettveräußerung geht.Alex8527.09.16 21:13
Sind die Wohnungen denn überhaupt schon geteilt? (WEG)
DragonyxXL27.09.16 22:02
Alex85 schrieb:
Sind die Wohnungen denn überhaupt schon geteilt? (WEG)Wie meinen?Ähnliche Themen