ᐅ Hauskauf auf Grundstück mit Erbbaurecht
Erstellt am: 06.07.15 09:50
ypg06.07.15 11:39
Hallo Tommy,
Die Grunderwerbsteuer (fürs Erbpachtgrundstück) wird über einen Faktor errechnet.
Durch diesen Faktor wird der reelle Wert des Grundstücks berechnet, darauf ist dann die Grunderwerbsteuer zu zahlen.
So war es bei uns, als wir unser Baugrundstück gepachtet haben. Gespart haben wir insofern nur, dass ein Erbpachtgrundstück einen kleineren Wert hat als Grundstücke vom freien Markt (so Geratewohl ca. nur 4/5 eines vergleichbaren Grundstücks).
Ich denke, für die genaue Antwort zur Berechnung steht Dir das Bauamt oder noch eher das Finanzamt zur Verfügung.
Gruss Yvonne
Die Grunderwerbsteuer (fürs Erbpachtgrundstück) wird über einen Faktor errechnet.
Durch diesen Faktor wird der reelle Wert des Grundstücks berechnet, darauf ist dann die Grunderwerbsteuer zu zahlen.
So war es bei uns, als wir unser Baugrundstück gepachtet haben. Gespart haben wir insofern nur, dass ein Erbpachtgrundstück einen kleineren Wert hat als Grundstücke vom freien Markt (so Geratewohl ca. nur 4/5 eines vergleichbaren Grundstücks).
Ich denke, für die genaue Antwort zur Berechnung steht Dir das Bauamt oder noch eher das Finanzamt zur Verfügung.
Gruss Yvonne
FrankH06.07.15 12:14
TommyD schrieb:
Zum Haus: Es steht in Düsseldorf. Kein Mehrfamilienhaus, keine LuxusvillaOk, das erklärt den Preis dann vermutlich auch. Da würde dann auch ein Eigentumsgrundstück entsprechend viel kosten. Dann bist Du mit dem Anteil der Grunderwerbsteuer für das Erbpachtgrundstück doch "günstig" weggekommen.Ähnliche Themen