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ᐅ Hausfinanzierung - Entscheidungshilfe


Erstellt am: 21.06.16 08:40

Nescool21.06.16 14:15
Es ist KFW 124 - keine Sondertilgung möglich.
Aber 0,1% besserer Prozentsatz, also wieso nicht mitnehmen?
Nescool21.06.16 14:21
Ich stelle mal beide Angebote anonymisiert hier rein, damit könnt ihr mir bestimmt am besten helfen.
f-pNo21.06.16 14:31
Elina schrieb:
Hab jetzt nicht alles gelesen, aber wozu den Kfw baustein? Die Zinsen sind nicht so toll viel niedriger und es gibt keine Sondertilgungsmöglichkeit.
MarcWen schrieb:
Bitte nicht immer solch Halbwissen verbreiten. KfW 153 kann man so viel wie man mag sondertilgen, auch mit einmal abzahlen.

In diesem Fall war die "Annahme" aber korrekt. Ausgehend vom geposteten Zinssatz, konnte es kein KfW153 sein sondern nur der KFW124 bei dem keine Sondertilgungen möglich sind (außer eine vorzeitige Kompletttilgung mit Vorfälligkeitsentschädigung).

Nescool schrieb:
Es ist KFW 124 - keine Sondertilgung möglich.
Aber 0,1% besserer Prozentsatz, also wieso nicht mitnehmen?

bestätigt 😉
Jochen10421.06.16 14:36
Das KfW-124-Darlehen ist einmal auf Laufzeit 30 Jahre (Angebot 1) und einmal auf 35 Jahre (Angebot 2) gerechnet.
Laufzeit lt. KfW-Homepage sind BIS 35 Jahre.

Edit: Laut Tilgungsrechner der KfW ist das wie oben beschrieben möglich. Dann stimmen auch die Zahlen des TE bzw. des Angebots. Ob das sinnvoll ist, wage ich nach wie vor zu bezweifeln.
Nescool21.06.16 14:44
Jochen104 schrieb:
Das KfW-124-Darlehen ist einmal auf Laufzeit 30 Jahre (Angebot 1) und einmal auf 35 Jahre (Angebot 2) gerechnet.
Laufzeit lt. KfW-Homepage sind BIS 35 Jahre.

Edit: Laut Tilgungsrechner der KfW ist das wie oben beschrieben möglich. Dann stimmen auch die Zahlen des TE bzw. des Angebots. Ob das sinnvoll ist, wage ich nach wie vor zu bezweifeln.

Würdest du mir dann eher zum Annuitätendarlehen raten?
habe die Angebote im Post 16 Online gestellt.
MarcWen21.06.16 14:51
f-pNo schrieb:
In diesem Fall war die "Annahme" aber korrekt. Ausgehend vom geposteten Zinssatz, konnte es kein KfW153 sein sondern nur der KfW124 bei dem keine Sondertilgungen möglich sind (außer eine vorzeitige Kompletttilgung mit Vorfälligkeitsentschädigung).

Das stimmt. Mir ging es nur um die Pauschalaussage. Man muss immer mit rechnen, dass wer nur KfW und keine Schlafzimmer liest. 🙂