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Erstellt am: 10.10.18 06:22

Zaba1210.10.18 09:36
MayrCh schrieb:
Die Bemaßung einer Terrassentür in der Genehmigungsplanung ist mindestens ungewöhnlich. Dann müssten ja Türrahmen uswusf ebenfalls eigens bemaßt sein. Kann ich mir ehrlichgesagt kaum vorstellen. Ich tippe eher auf Rohbaumaß.
Danke für die Erklärung. Scheinen tatsächlich Rohbaumaße zu sein. Ist auch logisch.
kaho67410.10.18 09:38
Flächenberechnung üben:
500cm x 6cm = 3000cm² = 0,3qm ?!
Zaba1210.10.18 09:44
kaho674 schrieb:
Flächenberechnung üben:
500cm x 6cm = 3000cm² = 0,3qm ?!
Ach wie blöd. 6 setzen. Meinte aber 0,3qm
MayrCh10.10.18 14:08
4k2ml32343m3 schrieb:
Nun will ich die Fenster und Türen mir gutschreiben lassen und selbst mich drum kümmern.
Problem: Erfahrungsgemäß wird das, was dein GU dir für die Fenster gutschreiben wird/will nicht ausreichen für eine freie Vergabe. Lass es dir anbieten, schwärze ggfs. die Preise und leite die Angebote deinem Bauleiter weiter.
11ant10.10.18 14:36
Einerseits komme ich da nicht ganz mit: 2,32 m sollen das Rohbaumaß der Öffnung sein, 2,26 m die Höhe der Elemente. Das wäre ohne Fußbodenheizung dasselbe, und mit Fußbodenheizung wären die Elemente für die lichte Einbauhöhe sogar zu hoch.

Zweitens frage ich mich, was macht denn der GU beruflich, wenn er keine Fenster besorgen kann, die die gewünschte Höhe haben (bis 2,40 m sollte das kein Problem darstellen).

Wenn irgendein Möblierungswunsch an 12 cm Raumbreite scheitert, hat man eine Fehlplanung verzapft. Ich halte auch nichts davon, Innenwände pauschal auf 17,5 cm zu dimensionieren - aber 11,5 cm nur um zu knappe Raumbreite bei der Wand wieder reinzuholen ist Quatsch (und auch noch ohne Soße).
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