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ᐅ Haus vor Ehe gekauft und nun Scheidung - Welche Möglichkeiten?


Erstellt am: 30.01.2025 15:54

thesit27 30.01.2025 15:54
Hallo,

meine Exfrau und ich haben uns ein Haus im Jahr 2015 gekauft. Beide eingetragen (also 50/50). Kredit von ca. 150K Euros muss noch abbezahlt werden.
2017 haben wir geheiratet. Aus der Ehe sind noch 2 Kinder entstanden.

Wir sind nun seit 2 Jahren getrennt und wollen im Februar mit der Scheidung anfangen.
Ex-Frau und die Kinder leben weiterhin im Haus (was mir auch wichtig ist, will den Kindern das Haus nicht wegnehmen).
Ich bin damals in eine kleine Wohnung umgezogen.

Unterhalt wird von mir für die 2 Kinder bezahlt.

Wir können miteinander vernünftig reden und wollen es mit einem Anwalt durchziehen.
Nun stellen wir uns die Frage, wie wir am Besten vorgehen und welche Möglichkeiten bestehen bzgl. des Hauses.
Wollen die Kosten so niedrig, wie möglich halten!
Verkaufen ist für mich und Sie überhaupt keine Alternative.
Sie kann mich nicht auszahlen, finanziell nicht möglich.

Meine Idee wäre:
Sie zahlt mir eine kleine monatlich "Entschädigung" (ca. 200€) im Monat und sie kann dann dort weiterhin mit den Kinder bleiben? Wäre sowas möglich? Kann man sowas mit dem Anwalt vereinbaren? Ich bleibe immer noch im Vertrag als Miteigentümer stehen, weil ich sonst befürchte, dass die Bank, die uns finanziert sie als nicht zahlungsfähig sieht (sie arbeitet momentan Teilzeit).

Oder muss man bei einer Scheidung mit Haus eine klare Linie ziehen mit einem Notar?
Leider finde ich im Internet keine richtige aussage bisher. Vielleicht könnt ihr mir helfen?

Vielen Dank!

nordanney 30.01.2025 16:00
thesit27 schrieb:

welche Möglichkeiten bestehen bzgl. des Hauses...
Alle, die Du Dir vorstellen kannst.
thesit27 schrieb:

Wollen die Kosten so niedrig, wie möglich halten!
Verkaufen ist für mich und Sie überhaupt keine Alternative.
Sie kann mich nicht auszahlen, finanziell nicht möglich.
Wobei jetzt schon wieder ganz viele Möglichkeiten wegfallen.

Also: Du kannst mit Deiner zukünftigen Ex alles mögliche vereinbaren. Nachehelicher Unterhalt kann z.B. durch die Bezahlung des Kredites beglichen werden (geh mal davon aus, dass Du bis das letzte Kind 12 ist, bezahlen darfst, sofern Deine Ex nicht Vollzeit arbeitet).
Du kannst Sie auszahlen und sie wohnt zur Miete dort.
thesit27 schrieb:

Oder muss man bei einer Scheidung mit Haus eine klare Linie ziehen mit einem Notar?
Ja, aber die Linie kannst Du selbst bestimmen. Ihr könnte auch beide Eigentümer und Kreditnehmer bleiben. Da geht fast alles - muss nur für beide Seiten passend vereinbart werden (Scheidungsfolgenvereinbarung).

Wichtig ist, dass Du Dich anwaltlich beraten lässt. Ein fähiger Anwalt a) kann vernünftig für Dich/Euch rechnen, b) Möglichkeiten aufzeigen und c) eine passende Vereinbarung vorbereiten.

thesit27 30.01.2025 16:11
nordanney schrieb:

Alle, die Du Dir vorstellen kannst.

Wobei jetzt schon wieder ganz viele Möglichkeiten wegfallen.

Also: Du kannst mit Deiner zukünftigen Ex alles mögliche vereinbaren. Nachehelicher Unterhalt kann z.B. durch die Bezahlung des Kredites beglichen werden (geh mal davon aus, dass Du bis das letzte Kind 12 ist, bezahlen darfst, sofern Deine Ex nicht Vollzeit arbeitet).
Du kannst Sie auszahlen und sie wohnt zur Miete dort.

Ja, aber die Linie kannst Du selbst bestimmen. Ihr könnte auch beide Eigentümer und Kreditnehmer bleiben. Da geht fast alles - muss nur für beide Seiten passend vereinbart werden (Scheidungsfolgenvereinbarung).

Wichtig ist, dass Du Dich anwaltlich beraten lässt. Ein fähiger Anwalt a) kann vernünftig für Dich/Euch rechnen, b) Möglichkeiten aufzeigen und c) eine passende Vereinbarung vorbereiten.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Unterhalt zahle ich momentan nach der Düsseldorfer Tabelle. Dieses soll auch so nach der Scheidung bleiben.
Klar, ein Anwalt wird eingeschaltet! Für mich war die Frage, ob so eine Verrechnung möglich ist und kein Notar ins Spiel kommen muss.
Ich will nicht den letzten Euro rausholen für das Haus, sondern das alle friedlich und finanziell vernünftig weiterleben können.

Bin aber sehr froh zu lesen, dass erstmal beide nach der Scheidung Eigentümer und Kreditnehmer bleiben können. Dieses ist sehr wichtig!

nordanney 30.01.2025 16:15
thesit27 schrieb:

Bin aber sehr froh zu lesen, dass erstmal beide nach der Scheidung Eigentümer und Kreditnehmer bleiben können. Dieses ist sehr wichtig!
Der Bank ist das so was von egal. Wichtig ist, dass die Rate bezahlt wird.
Und alles andere - wer ist Eigentümer (das interessiert die Bank auch nur am Rande, zur Not wird einfach eine neue Grundschuldzweckerklärung hereingenommen), von wem kommt welcher Beitrag zur Rate, zu den Nebenkosten, zur Instandhaltung usw. kann man vereinbaren. Aber dann auch Konsequenzen vereinbaren. Zieht ein neuer Partner ein, dann.
Oder ähnlich.
Und die gefundene Regelung muss sich monetär beim Thema Unterhalt (nicht für die Kinder, aber für die Ex) und dem Zugewinnausgleich auch wiederfinden.

Yosan 30.01.2025 16:50
nordanney schrieb:

geh mal davon aus, dass Du bis das letzte Kind 12 ist, bezahlen darfst, sofern Deine Ex nicht Vollzeit arbeitet
Warum?
Das hängt doch stark davon ab, was sie verdient und ob sie von den Betreuungszeiten her Vollzeit bzw. genug für einen für sie ausreichenden Verdienst arbeiten könnte. Grundsätzlich ist sie ja erstmal selbst für ihr Auskommen verantwortlich

MachsSelbst 30.01.2025 17:06
Soweit ich das kenne von meinen Eltern, kann das im rechtlichen Rahmen gemeinsam so vereinbart werden, wie man möchte.

Wenn du mit 200 EUR pro Monat "Auszahlung" leben kannst, dann macht das so?

Wenn man es drauf anlegt, müsste deine Ex nicht nur die Restschuld alleine zahlen, sondern auch den Zugewinn des Hauswertes seit Kauf. Das Haus ist heute garantiert mehr wert als 2015. Aber nur wenn man das anstrebt. Kann man auch drauf verzichten, im Einvernehmen.
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