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ᐅ Haus-Neubau in Ferienhaussiedlung


Erstellt am: 21.08.17 11:30

7
77.willo
21.08.17 14:12
Nordlys schrieb:
Die Frage ist, ob da nachher ein Hahn nach kräht.
Also, Fewogebiet. Meier beantragt ne Ferienhütte, die kriegt er auch ohne Solar und Folienmantel durch die Baugenehmigung. Das Teil wird errichtet.
Meier macht nun vier Wochen Ferien da drin. Das gefällt ihm ganz gut, er verlängert und verlängert und zieht gar nicht mehr aus.
Er geht zur Gemeinde und meldet im Meisenstieg 18 seinen Dauerwohnsitz. Das nimmt das Einwohnermeldeamt dankend an. Auch da wird keiner nach Energieeinsparverordnung fragen. Es wird m.E. so durchgehen.
Oder?

Kaum geht es um Rechtsbrüche ist unser Beamter gleiche wieder mit Rat und Tat zur Stelle.
F
frettchen23
21.08.17 14:44
Nochmals danke für die Antworten bis hierhin.

Um der Diskussion bezüglich Rechtsbrüchen entgegenzuwirken:
Ich habe nicht vor illegal zu bauen!

Ich bin nur verwundert, da in der Ferienhaussiedlung viele Ferienhäuser stehen (ganzjährig bewohnt), die alle bei Weitem nicht der Energieeinsparverordnung entsprechen. Dass alle schwarz gebaut wurden, kann ich mir nicht vorstellen.

Ich weiß, dass einige in den 80er Jahren Mobilheime errichtet und diese in den letzten 5-10 Jahren zu Ferienhäusern ausgebaut haben.
Ich meine gelesen zu haben, dass dann auch die Energieeinsparverordnung nicht greift (gewisser m²-Freibetrag)?
Das könnte natürlich dann eine Erklärung sein.
Kann aber auch wieder Quatsch sein, da eventuell die Erweiterung Mobilheim zu Ferienhaus eine Nutzungsänderung darstellt und wiederum der Energieeinsparverordnung unterliegt...

Die Möglichkeit, dass die Gemeinde oder sonst wer ausdrücklich den Bau von Ferienhäusern ohne Energieeinsparverordnung erlaubt gibt es gar nicht, oder?
N
Nordlys
21.08.17 16:38
Hier ist ein Verständnisproblem. Die Energieeinsparverordnung gilt für Neubauten, nicht für Bestand. Ferienhäuser haben in der Energieeinsparverordnung Erleichterungen. Ständig bewohnte Häuser sind keine Ferienhäuser mehr. Wenn sie aber nun mal da sind und legal errichtet wurden, wird wohl kaum einer verlangen, daraus bei Dauerbewohnung nun den kfw schiessmichtot Palast zu machen.
Bedenke jedoch, dass zum Beispiel ein von ebk errichtetes dänisches Sommerhaus mit Stromheizung und mit Warmwasser über Durchlauferhitzer und Kaminofen bei ständigem Bewohnen tierisch teuer werden kann, weil es eben dafür nicht gemacht wurde. Karsten
F
frettchen23
21.08.17 20:52
Nordlys schrieb:
Hier ist ein Verständnisproblem. Die Energieeinsparverordnung gilt für Neubauten, nicht für Bestand.
Zum Verständnis:
Meine Frau baut ein Ferienhaus ohne Energieeinsparverordnung und nutzt dies nicht als Hauptwohnsitz.
2 Monate später kaufe ich diese Bestandsimmobilie und nutze diese als Hauptwohnsitz. Nun benötige ich kein Energieeinsparverordnung, da ich gekauft und nicht gebaut habe?

Ist das nicht schwachsinnig?
N
Nordlys
21.08.17 21:11
Tricky, jedoch nicht billig. Wenn sie kauft, Notar und Grunderwerbsteuer und Gericht. Wenn Du kaufst von ihr wieder Notar, Gericht, nur Grunderwerbsteuer entfällt m.W. unter Verwandten. Besser, sie kauft, und sie vermietet dann an Dich.
1
11ant
21.08.17 21:17
Nordlys schrieb:
Besser, sie kauft, und sie vermietet dann an Dich.
Nee, alle vier Monate wird gewechselt zwischen er wohnt bei ihr und sie wohnt bei ihm *duckundwech*

Im Ernst: Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps. Diese Aussage funktioniert identisch mit "Vorschrift" und "Sinn".
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