ᐅ Haus höher gesetzt als genehmigt; Nachgenehmigungs-Mehrkosten?
Erstellt am: 11.09.19 17:53
Domski12.09.19 08:16
Grundsätzlich hat ein Haus, das entgegen der Baugenehmigung errichtet wieder, einen erheblichen Mangel. Deshalb ist anwaltliche und Sachverständige Beratung zur Abnahme dringend erforderlich. M.e. ist ein solcher Mangel (so er denn nachweislich vorliegt) geeignet, die Abnahme komplett zu verweigern. Eine Schramme an der Haustür hingegen ist nicht verhältnismäßig genug, z. Bsp.
Tassimat12.09.19 12:02
: Weißt du wie gut die anderen Baustellen laufen und ob es ähnliche Probleme geben könnte?
11ant12.09.19 12:51
Fay1983 schrieb:
Der BT hat diverse Baustellen aktuell am Start, wir haben einige davon besichtigt, anscheinend werden die Häuser fertig gestellt.
[...] Wir möchten nur ein wenig abschätzen können, was da auf uns zukommen könnte.Ich sehe da auf den BT zukommen können, daß die Gemeinde Strafzahlungen verhängt oder gar den Rückbau oder wesentliche Änderungen (z.B. Dachneigung flacher machen um bei einem höher liegenden Haus die Firsthöhe einzuhalten) anordnet, und das den BT finanziell in Bedrängnis bringen könnte, die im Extremfall die Fertigstellung des Hauses verhindert.Diverse Baustellen am Start zu haben, sagt nicht automatisch, daß die finanzielle Gesundheit des BT bedenkenlos sei. Bei vielen dieser modernen Zwitter-BT-GU´s habe ich den Eindruck, daß ihre Bonität nicht ausreichend kapitalfundiert ist und daher am seidenen Faden hängt, daß ihre laufenden Einkünfte ihre Kreditlinie quasi allein am Leben halten. Da steckt man Tiefschläge nicht so leicht weg, so fett sind die Gewinnmargen auch wieder nicht. Im worst Case streitet man nachher mit einem Insolvenzverwalter um eine mängelfreie Fertigstellung. Mit welcher Bürgschaft hat der BT denn abgesichert, daß es das Haus am Ende tatsächlich so geben wird, wie es verkauft wurde ?
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Tassimat13.09.19 12:16
11ant schrieb:
Diverse Baustellen am Start zu haben, sagt nicht automatisch, daß die finanzielle Gesundheit des BT bedenkenlos sei. Bei vielen dieser modernen Zwitter-BT-GU´s habe ich den Eindruck, daß ihre Bonität nicht ausreichend kapitalfundiert ist und daher am seidenen Faden hängt, daß ihre laufenden Einkünfte ihre Kreditlinie quasi allein am Leben halten.Mehrere Häuser können auch über mehrere GmbHs laufen, wenn eine davon wegen sowas pleite geht, dann laufen die anderen weiter. Müsste man sich mal sehr vorsichtig auf den anderen Baustellen umhören.
HilfeHilfe13.09.19 13:35
Tassimat schrieb:
Mehrere Häuser können auch über mehrere GmbHs laufen, wenn eine davon wegen sowas pleite geht, dann laufen die anderen weiter.
Müsste man sich mal sehr vorsichtig auf den anderen Baustellen umhören.Jawoll, mein Bauträger sagte auch nicht wundern wegen neuer GmbH sein Sohn würde einsteigen... war mir mulmigNordlys13.09.19 13:56
Der BT ist Bauherr. Der muss sich mitm Bauamt abkaspern.
Das Haus, falls ansonsten ok, ist ja durch etwas zu hoch nicht mangelhaft. Aber was ihr da in Dunkeldeutschland alles "leicht abfallend" nennt, puh, 1,70m....
Das Haus, falls ansonsten ok, ist ja durch etwas zu hoch nicht mangelhaft. Aber was ihr da in Dunkeldeutschland alles "leicht abfallend" nennt, puh, 1,70m....
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