Haus höher gesetzt als genehmigt; Nachgenehmigungs-Mehrkosten?

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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kaho674

kaho674

Ich würde mich da jetzt auch erst mal nicht erschrecken. Das ist Sache des Bauherren, der Ihr ja nicht seid.
Wo ich aber jetzt aufpassen würde, wenn der BT die Deckenhöhen / Dachneigung ect. ändert und damit den Vertrag nicht mehr erfüllt.

Idealerweise versteht man sich gut und bespricht mögliche Lösung zusammen. Da kann man sich auch gleich Einigen, wenn der Fehler eine Minderung rechtfertigten sollte. Vielleicht reichen ja aber auch einfach neue Pläne beim Amt.
 
11ant

11ant

Mehrere Häuser können auch über mehrere GmbHs laufen, wenn eine davon wegen sowas pleite geht, dann laufen die anderen weiter.
Wer genügend Kapital hat, um eine zweite GmbH auszustatten, der trennt Ersteinmal seine BT- und GU-Tätigkeiten. Projektgesellschaften gibt es auch, aber eher nicht für einzelne Einfamilienhaus.
 
Tassimat

Tassimat

Was heißt denn eine GmbH auszustatten? Minimum wäre die Einlage von 12.500€. Wäre dann Eine reine Verwaltungskiste und alles wird per Auftrag an andere GmbHs weitergeleitet.
 
11ant

11ant

Was heißt denn eine GmbH auszustatten? Minimum wäre die Einlage von 12.500€.
Auch die andere Hälfte der Einlage müßte erst erbracht sein, bevor man sie wieder herauszöge - und Kapital nach Art einer "Tageszulassung" brächte bonitätsmäßig nichts und wäre solvenzmäßig an der Grenze zum Eigentor.
 
Fay1983

Fay1983

Also wir konnten nun mit dem Chef der Firma sprechen, er ist bereit, sich mit uns nächste Woche auf der Baustelle zu treffen.
Dabei werden wir sowohl Fragen zum Haus selbst klären, aber auch die fehlende Baugenehmigung für die Grundstückssicherung ansprechen. Weder wir noch die Käufer der anderen Doppelhaushälfte sind bereit, hier die Kosten zu übernehmen, da wir nicht für die Fehler des BT gerade stehen möchten. Das werden wir ansprechen, mal schauen, wie die Reaktion ausfällt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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