ᐅ Haus durch GU oder Architekten planen lassen?
Erstellt am: 04.04.16 19:25
Peanuts74 schrieb:
Ist es nicht der GU, der generell haftet, da man mit ihm einen Vertrag hat?
Wie die Sache dann ausschaut, wenn der GU insolvent wäre ist dann fraglich.Im Vertrag kann die Sicherungsabtretung vereinbart werden. Das heißt, der GU/BT tritt Ansprüche, die er gegenüber seinen Subunternehmern hat, an den Käufer ab. Der Käufer kann sich dann direkt an die Subunternehmer wenden. Wichtig ist: Das soll so gestaltet werden, dass man seine Ansprüche gegenüber dem GU/BT wahrt. Gegen Insolvenz hilft eine Gewährleistungsbürgschaft.Moin,
Nö, die muss nicht schlecht sein, die kann sogar sehr gut sein. Da muss nur jemand Kasse machen wollen.
Das geht so:
Viele Grüße,
Andreas
Peanuts74 schrieb:
Ok, vielen Dank.
Allerdings müsste, glaube ich, eine Baufirma, die in den momentanen Zeiten pleite geht, schon sehr schlecht sein.
Nö, die muss nicht schlecht sein, die kann sogar sehr gut sein. Da muss nur jemand Kasse machen wollen.
Das geht so:
- großen Reibach machen
- alles auf die Ehefrau überschreiben
- Laden mit windigen Aktionen pleite gehen lassen, das Geld ist aber vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt
- Sämtliche Reklamationen und Garantiefälle haben sich erledigt, da Laden pleite.
- Entweder Geld in Ruhe genießen oder nach einigen Monaten Geschäft mit neuem Namen neu eröffnen.
Viele Grüße,
Andreas
tabtab schrieb:
Letztlich haben wir uns nach langer, intensiver Suche für einen renommierten lokalen GU entschieden.Stammt die Architektenleistung auch vom GU oder habt ihr euch einen Entwurfsplan vom Architekten machen lassen und habt dann verschiedene GUs angeschrieben?
Ich stehe nämlich gerade vor derselben Frage, da die ersten Entwürfe der GUs nicht sehr vielversprechend sind. Es sind zwar noch ein paar offen aber irgendwie tendiere ich mittlerweile zur Entwurfsplanung vom Architekten. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man dann einen einheitlichen Plan hat und die Angebote der verschiedenen GUs besser vergleichen kann.
Ähnliche Themen