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ᐅ Hang mit Stützmauer auffangen - Höhenangabe


Erstellt am: 07.10.17 20:25

Escroda 08.10.17 09:48
Hobbeus schrieb:
Wie ermittle ich das ursprüngliche Geländeniveau, wenn der Nachbar im Süden von meinem Grundstück Material auf dem ersten Meter Richtung Norden abgenommen hat, sodass auf sein Grundstück kein Schutt fällt?
Hast Du das erlaubt?
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, sollte eine Urgeländeaufnahme stattgefunden haben. Wenn ein vernünftiger Lageplan zum Bauantrag angefertigt wurde, sollte auch dieser die ursprünglichen Höhen beinhalten. Kannst Du nicht beweisen, dass das Gelände vor den Baumaßnahmen anders war, wird das Gelände angenommen, welches bei deiner Bauantragstellung vorgefunden wird. Im Zweifel mach aussagekräftige Fotos von der Baustelle, am Besten mit Fluchtstäben an den Grenzpunkten, damit die Höhenunterschiede erkennbar sind, und sprich das ganze mit dem Bauamt durch.

Willst Du höher als 2m abstützen, muss entweder der Nachbar einverstanden sein oder Du musst die Abstandsflächen einhalten. Üblicherweise sind starke Geländemodellierungen nicht gerne gesehen, so dass die rechtlichen Mittel für die Ablehnung meist ausgeschöpft werden.