Hallo,
ich möchte unser abschüssiges Baugrundstück mit einer Stützmauer abfangen. Diese sind bei uns bis 2m genehmigungsfrei.
Unser Grundstück ist wie bereits geschrieben am Hang, aber zudem noch von der Nachbargrenze zur anderen ebenso etwas abschüssig (ca 1,5m).
Die Mauer an sich möchten wir komplett gerade haben.
Meine Frage ist jetzt nur, von welchem Punkt Messe ich die 2m?
Wird hier die Mitte genommen? Hierzu fand ich keine Angaben in den Verordnungen.
Gruß
ich möchte unser abschüssiges Baugrundstück mit einer Stützmauer abfangen. Diese sind bei uns bis 2m genehmigungsfrei.
Unser Grundstück ist wie bereits geschrieben am Hang, aber zudem noch von der Nachbargrenze zur anderen ebenso etwas abschüssig (ca 1,5m).
Die Mauer an sich möchten wir komplett gerade haben.
Meine Frage ist jetzt nur, von welchem Punkt Messe ich die 2m?
Wird hier die Mitte genommen? Hierzu fand ich keine Angaben in den Verordnungen.
Gruß
Hobbeus schrieb:
Wie ermittle ich das ursprüngliche Geländeniveau, wenn der Nachbar im Süden von meinem Grundstück Material auf dem ersten Meter Richtung Norden abgenommen hat, sodass auf sein Grundstück kein Schutt fällt?Hast Du das erlaubt?Wenn es einen Bebauungsplan gibt, sollte eine Urgeländeaufnahme stattgefunden haben. Wenn ein vernünftiger Lageplan zum Bauantrag angefertigt wurde, sollte auch dieser die ursprünglichen Höhen beinhalten. Kannst Du nicht beweisen, dass das Gelände vor den Baumaßnahmen anders war, wird das Gelände angenommen, welches bei deiner Bauantragstellung vorgefunden wird. Im Zweifel mach aussagekräftige Fotos von der Baustelle, am Besten mit Fluchtstäben an den Grenzpunkten, damit die Höhenunterschiede erkennbar sind, und sprich das ganze mit dem Bauamt durch.
Willst Du höher als 2m abstützen, muss entweder der Nachbar einverstanden sein oder Du musst die Abstandsflächen einhalten. Üblicherweise sind starke Geländemodellierungen nicht gerne gesehen, so dass die rechtlichen Mittel für die Ablehnung meist ausgeschöpft werden.