Y
ypg
Der Unternehmer haftet für etwaige Schäden, die am Grundstück, angrenzenden Grundstücke oder ihren Bestandteilen (zB Pflanzen) verursacht werden, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Wie ist diese Haftung in Euren Werkverträgen geregelt? Ähnlich?
Was bedeutet diese Regelung "nur bei grober..." reell? Gilt diese Regelung dann auch für die Subs?
Gern auch Antwort per PN, wenn eine Rechtsauskunft nicht ausgeschlossen werden kann.
:)
Yvonne dankt für Antworten
Wie ist diese Haftung in Euren Werkverträgen geregelt? Ähnlich?
Was bedeutet diese Regelung "nur bei grober..." reell? Gilt diese Regelung dann auch für die Subs?
Gern auch Antwort per PN, wenn eine Rechtsauskunft nicht ausgeschlossen werden kann.
:)
Yvonne dankt für Antworten