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ᐅ Gussek Haus aus Nordhorn stellt Insolvenzantrag


Erstellt am: 01.09.24 13:29

11ant15.11.24 11:03
Buchsbaum066 schrieb:

Vermutlich wirst du dann als Insolvenzgläubiger mit Forderungsanspruch geführt.
Die Forderung wird typischerweise erst einmal pauschal bestritten; und nur diejenigen, die dagegen vorgehen, erwerben sich damit den Ritterschlag "Insolvenzgläubiger" (x-ten Ranges).
Buchsbaum066 schrieb:

Passieren wird vermutlich nichts, da es nicht viel zu verteilen gibt. Die Firma wird ja abgewickelt und einen Rechtsnachfolger, der deine Ansprüche übernimmt, wird es nicht geben.
Garantieansprüche kannst du gegen eine insolvente Firma zwar stellen, du wirst nur nichts mehr bekommen.
Josefstraße schrieb:

Gewährleistungsansprüche kannst Du zur Insolvenztabelle hinzufügen. Mit Kostenvoranschlag oder Schätzungen. Ob sich der Spaß lohnt wird man wohl erst hinterher wissen aber ich würde mal nicht von mehr als einem Taschengeld ausgehen.
Wir haben erfreulicherweise bis jetzt nach 6 Monaten im Haus nur absolute Kleinigkeiten die man selbst in 5 min erledigen kann.
Mit Masse wird man nach Rang und Quote vom Verwalter befriedigt, ohne Masse kann man noch auf den Liquidator zugehen. Aber ja, der niederrangige Gläubiger bekommt praktisch zwischen nichts und fast nichts.
Josefstraße schrieb:

Ansonsten scheinen die ersten aus den Verträgen gelassen zu werden (nach anwaltlicher Aufforderung bezüglich des Insolvenzverwalter-Wahlrechts zu Vertragserfüllung) und der Insolvenzverwalter hat angefangen offene Forderungen aus Einbehalten einzutreiben. Die Vertragsgrundlagen werden nach Hausfortschritt angepasst so das an Gussek Haus gebundene Gelder bei den Banken für andere Gewerke frei werden.
Die Entlassung aus dem Bauvertrag / Zustimmung zu Ersatzvornahmen kann ebenfalls wertvoll sein, nicht nur Geld oder Garantien. Das Eintreiben wird populär massiv unterschätzt. An der Quelle meines Beitrages #64 träumen mehrere Kunden der Insolvenzschuldnerin, diese Forderungen aussitzen oder etwas dagegen aufrechnen zu können - beides ist ein teurer Irrtum. Ich habe es nur ein einziges Mal erlebt (bei der zweiten TelDaFax-Pleite), daß ein Insolvenzverwalter Kleinforderungen nicht mehr nachprozessiert hat. Das kommt sehr selten vor (nota bene, aus der Schuldnerberatung sind mir Pleiten ein Daily Business).
Buchsbaum066 schrieb:

Im übrigen können große Garantieansprüche ja auch erst zu einer Insolvenz führen.
Das war hier aber nicht der Fall.
Buchsbaum06615.11.24 17:55
Ich wollte nur andeuten, dass es nicht immer das Klügste ist seine Garantie oder Gewährleistungsansprüche im rechtlich möglichen Rahmen durchzusetzen. Manchmal führt es dann zur Insolvenz und dann ist möglicherweise alles verloren.

Hat aber nichts mit den Häuslebauern zu tun.

Ich denke eher, viele Bauherren gehen zu naiv in den Hausbau rein statt sich ordentlich abzusichern. Ja, das ist mitunter hart und unangenehm.
Wie man hier sieht aber unabdingbar. Heute gibt es ja auch Bankbürgschaften, Fertigstellungsgarantien und entsprechende Versicherungen.

So wie man eine Reise gegen Insolvenz des Reiseveranstalters absichert muss man es beim Hausbau auch tun wo die Summern ein vielfaches größer sind. Das wird in Zukunft immer wichtiger.

Ich bin mit sowas sehr vorsichtig.
Momobay15.11.24 18:21
Buchsbaum066 schrieb:

Ich wollte nur andeuten, dass es nicht immer das Klügste ist seine Garantie oder Gewährleistungsansprüche im rechtlich möglichen Rahmen durchzusetzen. Manchmal führt es dann zur Insolvenz und dann ist möglicherweise alles verloren.

Hat aber nichts mit den Häuslebauern zu tun.

Ich denke eher, viele Bauherren gehen zu naiv in den Hausbau rein statt sich ordentlich abzusichern. Ja, das ist mitunter hart und unangenehm.
Wie man hier sieht aber unabdingbar. Heute gibt es ja auch Bankbürgschaften, Fertigstellungsgarantien und entsprechende Versicherungen.

So wie man eine Reise gegen Insolvenz des Reiseveranstalters absichert muss man es beim Hausbau auch tun wo die Summern ein vielfaches größer sind. Das wird in Zukunft immer wichtiger.

Ich bin mit sowas sehr vorsichtig.
Die Gefahren birgt das deutsche Insolvenzrecht, nicht das Bauen an sich.
11ant16.11.24 01:23
Buchsbaum066 schrieb:

Ich wollte nur andeuten, dass es nicht immer das Klügste ist seine Garantie oder Gewährleistungsansprüche im rechtlich möglichen Rahmen durchzusetzen. Manchmal führt es dann zur Insolvenz und dann ist möglicherweise alles verloren.
Eine Insolvenz entsteht nicht (erst) dadurch, daß ein Gläubiger den Mantel des Schweigens über sie lüftet. Für ihr Vorliegen gibt es klare, objektiv prüfbare Kriterien. Wenn die erfüllt sind, ist da nichts wegzubeten.
Momobay schrieb:

Die Gefahren birgt das deutsche Insolvenzrecht, nicht das Bauen an sich.
Genau so ist es.
Maverick10118.11.24 20:24
Wir haben mittlerweile auch den Nichteintritt bestätigt bekommen, und unsere Finanzierungsbestätigung wurde in Teilen reduziert. Einen Teil (ca. 7,5%) der Gesamtsumme hält sich die Firma bzw. der Insolvenzverwalter noch als Forderung offen. Was sich dahinter verbirgt wissen wir noch nicht. Eine offizielle Forderung oder Rechnung haben wir bisher nicht erhalten.
Maverick10119.11.24 20:21
Sie möchten ein ihnen bekannt mangelhaft und unvollständiges Gewerk zum vollen Preis abrechnen. Eine offizielle Rechnung/Forderung vom IV habe ich bisher nicht, nur diese Auskunft ohne weitere Details per Mail erhalten. Mir erscheint das alles etwas schwammig aktuell.
insolvenzverwalterforderunggläubigerrechnung