Gussek Haus aus Nordhorn stellt Insolvenzantrag

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Zuletzt aktualisiert 06.12.2024
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11ant

11ant

Hallo, meine Frau ich sind auch betroffen, kurz nach der Rohbaumontage.
Wie hat man sich diesen Bautenstand denn konkret vorzustellen, und: wäre da nicht mindestens (auch) ratsam, eine Fachanwältin für Bauvertragsrecht einzubinden ?
Gibt es vielleicht jemanden (grob) nähe Münster, der in einer ähnlichen Situation ist und Interesse daran hätte, gemeinsam das Gespräch mit einem Anwalt für Insolvenzrecht zu suchen, um die Kosten für den Anwalt zu reduzieren?
Mir fehlt die Vorstellung, was sich da reduzieren soll. Wie soll der Anwalt da zwei Mandanten mit unterschiedlichen Fallkonstellationen gemeinsam vertreten, das funktioniert schlecht. Im übrigen sind die Anwaltsgebühren wesentlich streitwertabhängig. Also eine Vorstellung, man teile sich ein Erstberatungsgespräch wie eine Kneipentourheimfahrt mit dem Taxi (z.B. 500 Euro, man hört dem Anwalt gemeinsam zu und jeder zahlt 250), wäre naiv. Was Euch erwartet, wird für eine Art "Sammelklage" auch nicht taugen.
 
M

Maverick101

Hallo, meine Frau ich sind auch betroffen, kurz nach der Rohbaumontage. Gibt es vielleicht jemanden (grob) nähe Münster, der in einer ähnlichen Situation ist und Interesse daran hätte, gemeinsam das Gespräch mit einem Anwalt für Insolvenzrecht zu suchen, um die Kosten für den Anwalt zu reduzieren?
Wurde bei euch schon weiter gemacht oder nur der Rohbau gestellt? Habt ihr neue Infos erhalten oder wartet ihr auch noch?
 
B

Buchsbaum066

Gibt es vielleicht jemanden (grob) nähe Münster, der in einer ähnlichen Situation ist und Interesse daran hätte, gemeinsam das Gespräch mit einem Anwalt für Insolvenzrecht zu suchen, um die Kosten für den Anwalt zu reduzieren?
Junge, Anwälte für Insolvenzrecht sind so ziemlich die teuersten die es gibt. Da kostet eine Stunde male eben 400 Euro und mehr.

Aber was willst du da mit einem Gespräch. Der kann da auch nicht viel machen, einfach weil er nichts entscheiden kann.

Es gibt verschiedene Gesellschaften die Insolvenz angemeldet haben. Welche ist denn hier überhaupt Vertragspartner?

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fensterbau Gussek GmbH & Co KG, Würflauer Weg 13, 06386 Elsnigk .

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Kellerbau GmbH, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn.

Fenster- und Kellerbau ist ein anderes Verfahren mit anderen Insolvenzverwalter.

Ich hatte doch geschrieben in den Insolvenzbekanntmachungen des AG Nordhorn zu suchen. Dort steht auch, dass ab 27.08.2024 keine Zahlungen mehr an Gussek Haus geleistet werden dürfen.

Insolvenzantrag wurde gestellt und die Verwaltung des Vermögens durch den vorläufigen Verwalter angeordnet.

Das heisst, solange noch Geld vorhanden ist oder noch hereinkommt um kostendeckend die Baustellen fertig zu stellen, wird es der Insolvenzverwalter auch machen. Ist allerdings kein Geld mehr da, dann kann es sein die Baustellen werden abgebrochen und das Geld vom Bauherren ist weg.

Das Problem ist hier immer die Liquidität. Der Verwalter hat ja kein Geld und wird auch nichts einbringen. Alle Verträge sind erstmal mit der Insolvenz beendet. Die Löhne werden für 3 Monate noch vom Arbeitsamt bezahlt. Lieferanten liefern nicht mehr oder nur noch gegen Vorkasse.

Oftmals sind bei solchen Firmen die Vermögenswerte ausgelagert in einer Vermögensverwaltungs GmbH das heißt Maschinen, Werkzeuge, Immobilien usw.
gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die operativ tätige GmbH besitzt so gut wie nichts. Dann wird halt spätestens in 3 Monaten Liquidiert.

Nicht insolvent ist die Franz-Dieter Gussek Holding GmbH & Co. KG, Nordhorn und die Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG
Nordhorn

Nachzulesen im kostenlosen Bundesanzeiger.de. Das noch mal als Hinweis. Ich gehe davon aus, es gibt bei der Hausbau GmbH nichts zu holen.
 
11ant

11ant

7 IN 65/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 130053), vertr. d.: 1. Gussek-Haus Franz Gussek Beteiligungsgesellschaft mbH, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, (persönlich haftender Gesellschafter), [...] ist am 27.08.2024 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt [...] bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).


Bei dem besagten Unternehmen handelt es sich um eine KG mit einer Beteiligungs-GmbH als Komplementärin. Die Insolvenzschuldnerin wird hier als "Antragstellerin" bezeichnet, demnach handelt es sich offenbar um einen Eigenantrag (den also wohl pflichtgemäß die Geschäftsführung gestellt hat, nicht erst ein Gläubiger). Bei einem Unternehmen mit einem Bilanzvolumen von 25 Mio denke ich auch, daß hier die operative KG gar so dramatisch substanzlos wie es sich bei meinem Vorredner liest auch nicht sein kann, sonst wäre sie permanent von einer rechtlichen Insolvenz bedroht gewesen. Die KG haftet immerhin außer mittelbar über ihre Komplementärin auch mit ihren Kommanditeinlagen. Verbundene Unternehmen einschließlich einer Konzernmutter stehen immerhin im Rang nicht vor den Kunden (außer effektiv soweit sie ggf. Vermieter sind). Die Holding und ob die Gründerfamilie nicht verarmt sind für die Kunden ohne Belang. Die Fensterbaugesellschaft halte ich für einen rechtlich selbständigen Zulieferer, kann sowohl Kreditor als auch Debitor sein, was aber ebenfalls die Kunden nicht berühren dürfte.

Da @andrewski von einem Rohbau sprachen und der Keller bekanntlich zuunterst steht gehe ich davon aus, daß sie mit der Kellerbaugesellschaft im Reinen sind und nur noch Gläubiger der auf die Ausbaugewerke bezogenen Teile der Bauvertragserfüllung seitens der o.g. ich sachma operativen Hauptgesellschaft sind. Insofern halte ich nicht für angebracht, im Kopfkino schon mal den Gruselfilm einzulegen. Weltuntergangsstimmung oder blinder Aktionismus auf jeden Fall schon mal mit dem großkalibrigsten Anwalt sind hier nicht angesagt. Die weiteren Bekanntmachungen des Gerichtes kundig lesen und ihnen sagen welches Handeln von ihnen überhaupt geboten ist kann auch ein hausärztlicher Anwalt. Erst wenn es dann an dieses Handeln und an streitige Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter geht, ist der Fachanwalt angesagt und dann dringend geboten.

Was ihnen jetzt am ehesten blüht, sind Verzögerungen im Ablauf des Innenausbaus. Ärgerlich aber nicht zu ändern ist, daß der vorläufige Verwalter ihnen noch mindestens wochenlang nicht wird sagen können, ob er sie aus dem weiteren Ablauf des Vertrages entlassen wird. Jegliche Versuche direkter Vereinbarungen mit den ausführenden Handwerkern (sowohl vertraglich als auch finanziell) sind aktuell zu unterlassen dringend ratsam. Erst wenn der Verwalter kein "vorläufiger" mehr ist und sie aus dem Vertrag entläßt, können sie den Rest des Weges in Eigenregie angehen. Im Geiste den Einzugstermin schon mal um ein Quartal zu verschieben dürfte in etwa hinkommen können.
 
M

Momobay

Guten Morgen,
ich bin auch betroffen. Habe im Frühjahr unterschrieben.
Bauantrag ist durch und die Bodenplatte sollte im Herbst kommen.
Meine Vorgehensweise (Achtung! Das muss nicht die richtige sein. Ein Insolvenzverfahren, vor allem ein Vorläufiges, ist für Bauherren wie Roulette)
1. Ich persönlich gebe Gussek Haus eine Chance von unter 25%.
2. Ich habe keine Zeit, mein Haus muss im Herbst 25 fertig sein.
3. Früher Projektzeitpunkt

Der vorläufige Verwalter hebt keine Verträge auf. Jetzt schon gar nicht. Ich gehe überhaupt erst von einer Entscheidung, ob und wie es weitergeht, im November/Dezember aus.

Ich habe den Vertrag gekündigt und dem Verwalter angeboten nach §7 Ziff.2 des Werkvertrag abzurechnen. Damit ist die Abschlagszahlung natürlich weg. Das wäre sie aber wohl eh.
Ich habe das über einen Anwalt (Bau und Architekturrecht) gemacht. Das kann ich auch nur empfehlen.
Wenn man also keine Zeit zu verlieren hat, nicht Glaubt, dass Gussek Haus überlebt und in einem frühen Stadium ist, ist das wohl die richtige Vorgehensweise.
Ich wünsche auf jeden Fall allen Betroffenen alles Gute und starke Nerven!
 
M

Maverick101

In eurer Situation wäre auch das mein erster Gedanke gewesen, ich denke das werden viele tun, die bisher nichts oder nur die Anzahlung investiert haben. Bedauerlicherweise ist das sicherlich ein weiterer Faktor, der das fortbestehen in Frage stellen kann. Meine persönliche Meinung ist ja auch - ob die Firma jetzt "aktuell" Zahlungsunfähig ist (was ich nicht glaube) oder in der Zukunft eine drohende Zahlungsunfähigkeit vermutet wird, wird dieses Verfahren, desto länger es läuft, eher dazu führen, dass die Firma nicht mehr zu retten ist. Ich kann mir schwer vorstellen, dass Kunden in einem laufenden Insolvenzverfahren neue Verträge abschließen werden.

Ich habe den Vertrag gekündigt und dem Verwalter angeboten nach §7 Ziff.2 des Werkvertrag abzurechnen. Damit ist die Abschlagszahlung natürlich weg. Das wäre sie aber wohl eh.
Damit steht Gussek Haus aber so wie ich das interpretiere auch zu, euch ggfs. weitere geleistete Planungsarbeit oder bereits beschafftes Material abzurechnen. Ich meine mich zu erinnern, dass man in diesem Fall wohl auch aus wichtigem Grund kündigen könnte, da der Insolvenzantrag durch die Firma selbst gestellt wurde, was die Situation ggfs. etwas anders bewerten lässt.

Für meinen Teil warte ich erstmal ab. Einen offiziellen Baustopp haben wir noch nicht erhalten. Eine Kündigung wäre in einem persönlichen Fall noch zu früh, da ich denke, dass sie an uns noch etwas verdienen würden, da wir die restlichen Arbeiten nicht über sie abgeschlossen haben und somit der offene Betrag genug Luft hat. Natürlich plant man selbst schon für den Fall der Fälle vor und spielt die möglichen Alternativen durch.

Alles in allem eine unwirkliche Situation für uns als Betroffene aber auch für die Mitarbeiter der Firma selbst. Nach dem erstem Schock sehe ich das jetzt zumindest wieder etwas klarer. Wie aber auch andere schon geschrieben haben, jede Situation ist anders und kann nicht verallgemeinert werden. Je nach Bautenstand und persönlichem Vertragsinhalten kann ein ähnliches Bauvorhaben völlig anders bewertet werden.

Aktuell hilft wohl tatsächlich erst einmal nur abwarten, nichts vorschnell unterschreiben, was einem womöglich ins Haus trudeln könnte, und erstmal kein Geld mehr zu zahlen...
 
Zuletzt aktualisiert 06.12.2024
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