Gussek Haus aus Nordhorn stellt Insolvenzantrag

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Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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11ant

11ant

Ich zitiere:
IN 65/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 130053), vertr. d.: 1. Gussek-Haus Franz Gussek Beteiligungsgesellschaft mbH, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, [...], hat der Insolvenzverwalter am 01.11.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das ist für Insolvenzgläubiger meinem Verständnis nach einer sehr schlechte Nachricht.
Das bedeutet nichts anderes, als daß die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht - mithin also das Ergebnis seiner Erforschungen ist, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei sachlich berechtigt, die vermutete Insolvenz sei zutreffend.
das Insolvenzverfahren wurde heute eröffnet, Details in den Bekanntmachungen Niedersachsen / AG Nordhorn.
Eben. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Eine schlechte Nachricht wäre gewesen, wenn es mangels Masse garnicht eröffnet worden wäre. Die noch bessere Nachricht, der Insolvenzverdacht konnte verneint bzw. die Insolvenz abgewendet werden, war auch nicht zu erwarten. Die Insolvenzgläubiger der Holzklasse (Kunden, Arbeitnehmer, Subunternehmer) sind im Vergleich gesehen immer Verlierer - in welchem Maßstab, wird sich zeigen. Die Insolvenzgläubiger der Business Class (Sozialversicherungen, Vermieter, Banken) werden zumindest nicht vollabschreiben müssen. Und Investitionskandidaten können nun beim Insolvenzverwalter "Duty Free shoppen". Den Kunden wird hier oft genug empfohlen, sich über Fertigstellungsbürgschaften abzusichern.

bin leider überfragt. Was man so hört klingt das alles aber alles andere als ernsthaft.
Ich konnte es auch noch nicht herausfinden, die Lokalpresse hält es hinter der Paywall. Die Mitarbeiter und Kunden sind am Markt, wo die Mitbewerber sie fischen können. Die "Hybridwand" war wohl nicht patentfähig, aber evtl. als Verkehrsbezeichnung geschützt.
 
11ant

11ant

Gemäss einer Quelle wurde folgendes berichtet:
Insolvenzverwalter sei derselbe RA (Stefan Meyer von der Kanzlei Pluta), der zuvor vorläufiger Insolvenzverwalter war.
Bei diesem seien Forderungen bis zum 16. Dezember anzumelden.
Eine Gläubigerversammlung fände am 13. Januar 2025 beim Amtsgericht Nordhorn statt.
 
N

netuser

Gemäss einer Quelle wurde folgendes berichtet:
Insolvenzverwalter sei derselbe RA (Stefan Meyer von der Kanzlei Pluta), der zuvor vorläufiger Insolvenzverwalter war.
Bei diesem seien Forderungen bis zum 16. Dezember anzumelden.
Eine Gläubigerversammlung fände am 13. Januar 2025 beim Amtsgericht Nordhorn statt.
Danke für die Info 11ant!

wie ist es eigentlich mit den konkreten Garantie- und Gewährleistungsansprüchen?
Kann man da in irgendeiner Form was beanspruchen?
Hatte Anfang September eine Auflistung von zu behebenden „Mängeln“ geschickt und dabei erst von der Insolvenz erfahren.
gibt es da Regelungen zu oder keine Chance?
 
11ant

11ant

wie ist es eigentlich mit den konkreten Garantie- und Gewährleistungsansprüchen?
Kann man da in irgendeiner Form was beanspruchen?
Da vermute ich von der Insolvenzschuldnerin niemanden mehr tätig werden. Besprich´ mit Deinem Anwalt, wie Du vom Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Ersatzvornahme einholst, und deren Kosten dann als Insolvenzforderung anmeldest.
Hatte Anfang September eine Auflistung von zu behebenden „Mängeln“ geschickt und dabei erst von der Insolvenz erfahren.
gibt es da Regelungen zu oder keine Chance?
Regelungen gibt es, in der InsO, die jedoch auch für einen "hausärztlichen" Anwalt keine schnell zu überblickende Materie ist. Stelle am besten mit nochmaliger Zustellung direkt an den Insolvenzverwalter sicher, daß diesem Deine Auflistung bekannt ist. Aber vermutlich hast Du das "damals" noch als Mängelbehebungsaufforderung formuliert, was so aktuell Papierkorbschmuck ist. Mache also besser einen separaten Teilvorgang Deines vorgenannten Anwaltsschreibens daraus.
 
B

Buchsbaum066

wie ist es eigentlich mit den konkreten Garantie- und Gewährleistungsansprüchen?
Kann man da in irgendeiner Form was beanspruchen?
Beanspruchen kannst du beim Insolvenzverwalter alles. Was du auch tun solltest. Vermutlich wirst du dann als Insolvenzgläubiger mit Forderungsanspruch geführt. Passieren wird vermutlich nichts, da es nicht viel zu verteilen gibt. Die Firma wird ja abgewickelt und einen Rechtsnachfolger, der deine Ansprüche übernimmt, wird es nicht geben.

Garantieansprüche kannst du gegen eine insolvente Firma zwar stellen, du wirst nur nichts mehr bekommen. Im übrigen können große Garantieansprüche ja auch erst zu einer Insolvenz führen.
 
J

Josefstraße

Gewährleistungsansprüche kannst Du zur Insolvenztabelle hinzufügen. Mit Kostenvoranschlag oder Schätzungen. Ob sich der Spaß lohnt wird man wohl erst hinterher wissen aber ich würde mal nicht von mehr als einem Taschengeld ausgehen.
Wir haben erfreulicherweise bis jetzt nach 6 Monaten im Haus nur absolute Kleinigkeiten die man selbst in 5 min erledigen kann.

Ansonsten scheinen die ersten aus den Verträgen gelassen zu werden (nach anwaltlicher Aufforderung bezüglich des IV-Wahlrechts zu Vertragserfüllung) und der IV hat angefangen offene Forderungen aus Einbehalten einzutreiben. Die Vertragsgrundlagen werden nach Hausfortschritt angepasst so das an Gussek Haus gebundene Gelder bei den Banken für andere Gewerke frei werden.
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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