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ᐅ Gültigkeit der Baugenehmigung nach Teilung des Grundstücks


Erstellt am: 21.06.17 16:20

Y
ypg
22.06.17 09:44
Alex85 schrieb:
...Ob es soviel besser ist, in 3m auf eine Hecke oder in 6m auf die Nachbarwand oder gar in dessen Haus zu gucken, sei eh nochmal dahin gestellt. Ergo ist dies meiner Ansicht nach keine Gebäudeseite, die sich für bodentiefe Fenster anbietet.

Es kann aber auch hübsch aussehen, auf eine Hecke zu schauen, die etwas näher dran ist. Man holt sich mit bodentiefen Fenstern ja auch die Natur ins Haus 🙂
Kräuter, Müll oder Regentonne um die Ecke sind auch auf schmalen Flecken gut aufgehoben.

Allerdings sollte man den Hauptaustritt woanders wählen, das wäre sinniger 🙂


Gruß, Yvonne
B
baschdieh
23.06.17 15:37
Danke für eure Antworten.

Derzeit ist mein Hausbau noch in Planung - d.h. die Erdarbeiten sollten in den nächsten Tagen beginnen. Die Information bzgl. Carport wurde mir erst vor kurzem vom Nachbarn mitgeteilt, er hatte eigentlich darauf gehofft, dass er den Kran und die Baustelleneinrichtung einsparen und somit kostenfrei mitbenutzen kann.

Ich möchte natürlich im Vorfeld keinerlei Streitereien mit dem Nachbaren - allerdings ist da schon einiges in der Vergangenheit mit ihm schief gelaufen. D.h. seit etwa 1 Jahr stellt er ständig neue Forderungen auf, die ich bis dato immer schön mitgemacht habe. Nun hört es halt auch irgendwann mal auf....
E
Escroda
24.06.17 08:13
baschdieh schrieb:
die Erdarbeiten sollten in den nächsten Tagen beginnen.
Du hast also eine Baugenehmigung? Für das bereits geteilte Grundstück? Die Katasterbezeichnung hat sich seitdem nicht mehr verändert? Und die geplante, bereits genehmigte Nachbarbebauung ist in deinem Lageplan dargestellt?
baschdieh schrieb:
Die Information bzgl. Carport wurde mir erst vor kurzem vom Nachbarn mitgeteilt,
Dabei hat er Dir gesagt, dass seine Baugenehmigung für das ungeteilte Flurstück gilt? Und dass sein Carport 5,5m hoch (wer braucht denn sowas?) werden soll?
Vielleicht will der Nachbar tatsächlich durch geschickte Terminierung das Bauamt austricksen, in NRW wäre das durchaus möglich, wenn auch illegal. Ich würde bei der Baugenehmigungsbehörde Einsicht in die Bauakte des Nachbarn nehmen und dann entsprechende Fragen stellen. Inwieweit Du deinen Nachbarn dadurch in Erklärungsnot bringst, musst Du dann situationsabhängig vor Ort entscheiden. Falls baurechtswidrige Umstände vorliegen, kannst Du erstmal den Nachbarn damit konfrontieren und bei Uneinsichtigkeit nochmals beim Bauamt vorsprechen.
H
HilfeHilfe
24.06.17 08:17
baschdieh schrieb:
Danke für eure Antworten.

Derzeit ist mein Hausbau noch in Planung - d.h. die Erdarbeiten sollten in den nächsten Tagen beginnen. Die Information bzgl. Carport wurde mir erst vor kurzem vom Nachbarn mitgeteilt, er hatte eigentlich darauf gehofft, dass er den Kran und die Baustelleneinrichtung einsparen und somit kostenfrei mitbenutzen kann.

Ich möchte natürlich im Vorfeld keinerlei Streitereien mit dem Nachbaren - allerdings ist da schon einiges in der Vergangenheit mit ihm schief gelaufen. D.h. seit etwa 1 Jahr stellt er ständig neue Forderungen auf, die ich bis dato immer schön mitgemacht habe. Nun hört es halt auch irgendwann mal auf....
Eine Nachbarschaft ist nicht immer nur nehmen . Ich persönlich würde mich nie von Anfang an in die schwächere Position begeben
carportbaugenehmigungbauamt