Grundstücksvermessung inkl. / worauf achten?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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blackm88

blackm88

Das Baugebiet und dein Grundstück müssen doch irgendwie vermessen sein bevor du mit einem Haus kommst. Wo will dein (Maurerpolier) Vermesser einen Referenzpunkt haben?
Fakt ist, dass das Grundstück Ansicht vermessen sein sollte/muss.
Dann, nach der Baugenehmigung, kommt einer der‘s kann und steckt dein Haus etc. grob ab. Somit weiß der Baggerfahrer oder wer auch immer wo das Haus hin kommt.
Der Tiefbauer hebt alles aus und der Vermesser kommt nochmals: die Feineinmessung.
Steht das Haus schreibt dir nach x Monaten das Amt und ein öffentlicher bestellter Vermesser misst alles nach. So ist dein Haus dann auch in den amtl. Katalogen etc. korrekt eingezeichnet.
 
E

Escroda

was aber ein gelernter Maurerpolier auch hinbekommt.
Da das Nordlicht nicht müde wird, die Erledigung von Absteckungen durch Nicht-Vermesser zu propagieren, darf ich wohl nicht müde werden, ausdrücklich davor zu warnen. Kommt es zu Fehlern stufen Versicherungen dieses Handeln regelmäßig als grob fahrlässig ein und schließen jegliche Haftung aus.
neben der Teilungsvermessung nur noch die Abmarkung und ganz später die Gebäudeeinmessung gibt
Die Abmarkung der neuen Grenzen gehört, zumindest in NRW, gesetzlich zur Teilungsvermessung dazu. Auf Antrag der Vermessungsstelle kann diese unter bestimmten Voraussetzungen zurückgestellt werden (s. @Alex85, #4). Eine besondere Beauftragung ist nur dann erforderlich, wenn die Grenzen bereits abgemarkt waren, die Grenzzeichen aber verloren gegangen sind.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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