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ᐅ Grundstücksvermessung inkl. / worauf achten?


Erstellt am: 16.11.17 07:36

infors16.11.17 07:36
Hallo.
Wir werden ein Grundstück in einem Neubaugebiet kaufen, welches beim Kaufvertrag noch nicht vermessen ist. Im Vertrag steht drin, dass die Vermessung des Grundstücks inkl. ist. Mündlich wurde uns mitgeteilt, dass später lediglich die Gebäudeeinmessung von uns übernommen werden muss.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es ausreicht wenn im Kaufvertrag lediglich von Vermessung die Rede ist. Ich habe nämlich mal gelesen, dass es verschiedene Vermesssungsumfänge gibt, z.B. nur eine grobe Vermessung ohne setzen von Grenzsteinen und noch andere Vermessungen.
Wißt ihr zufällig wie die Vermessung genau heißt, bei der alles gemacht wird, auch die Grenzsteinsetzung, so dass wir sicher sein können, dass keine überraschenden Vermessungskosten bzgl. des Grundstücks noch auf uns zukommen?
Lieben Gruß
Peter
Alex8516.11.17 10:27
Kaufst du nur Grundstück oder auch Gebäude aus einer Hand?
Ich denke was nun inklusive ist, ist die Teilungsvermessung.

Dazu gehört imho auch die spätere Abmarkung dazu.
Der Rest dürfte dein Privatvergnügen sein.
Kläre das genau.
infors16.11.17 10:47
Alex85 schrieb:
Kaufst du nur Grundstück oder auch Gebäude aus einer Hand?
Ich denke was nun inklusive ist, ist die Teilungsvermessung.

Dazu gehört imho auch die spätere Abmarkung dazu.
Der Rest dürfte dein Privatvergnügen sein.
Kläre das genau.
Hallo.
Ich kaufe nur das Grundstück.
Dann hab ich das noch richtig in Erinnerung gehabt, dass es unterschiede gibt.
Ich denke auch, dass nur die Teilungsvermessung im Vertrag gemeint ist. Ich kläre das.
Hab ich das richtig verstanden, dass es neben der Teilungsvermessung nur noch die Abmarkung und ganz später die Gebäudeeinmessung gibt? Mit Abmarkung ist die Grenzsteinlegung gemeint, richtig?
Alex8516.11.17 10:58
Ja Abmarkung ist der Grenzstein. Das macht man aber erst später, weil dieser gerade in Neubaugebieten die Bauarbeiten eh nicht überlebt. Davor werden nur Pflöcke gesetzt. So ist es zumindest bei uns.

Zwischen der Teilung und der Gebäudeeinmessung liegen noch die Erstellung des amtlichen Lageplans und Eintragen der geplanten Bebauung in selbigen und die Grob und Feinabsteckung.
Wenn ich mal auf unser Angebot schaue, ist es grob nen Tausender für alles im Zusammenhang mit dem Lageplan, einen Tausender für die Absteckerei und ein weiterer für die Einmessung. Wobei erste und letzte Position nach Gebührensätzen erhoben werden und die Absteckungen frei verhandelbar sind.
Nordlys16.11.17 12:56
Fordere folgendes ein. Zusicherung, das Vermessung meint, dass Du ohne Mehrkosten ein definiertes, mit Grenzsteinen versehenes, mit Flurstücksnummer im Katasteramt geführtes Grundstück bekommst. Was Deines immer ist, ist was mit Deinem Haus zu tun hat. Das Einmessen des fertigen Gebäudes, je nach Wert um 1000,-. Ggf. das Abstecken vor Baubeginn, was aber ein gelernter Maurerpolier auch hinbekommt. Karsten
infors16.11.17 14:07
Nordlys schrieb:
Fordere folgendes ein. Zusicherung, das Vermessung meint, dass Du ohne Mehrkosten ein definiertes, mit Grenzsteinen versehenes, mit Flurstücksnummer im Katasteramt geführtes Grundstück bekommst. Was Deines immer ist, ist was mit Deinem Haus zu tun hat. Das Einmessen des fertigen Gebäudes, je nach Wert um 1000,-. Ggf. das Abstecken vor Baubeginn, was aber ein gelernter Maurerpolier auch hinbekommt. Karsten
Vielen Dank für die Infos!
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