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ᐅ Grundstücksteilung+Vermessung noch ausstehend ->schon kaufen?


Erstellt am: 17.11.14 11:08

readytorumble17.11.14 11:08
Hallo zusammen,

wir möchten ein ca. 1000qm großes Grundstück teilen und den größten Teil (ca. 800 qm) dann davon kaufen.
Das Grundstück ist bebaut und liegt in NRW. Daher muss zuerst eine Teilungsgenehmigung eingeholt werden.

Durch die Genehmigung, Vermessung, notarieller Kauf etc. ist dies leider nicht mehr alles in diesem Jahr zu schaffen, was wegen der Steigerung der Grunderwerbsteuer sehr schade ist.

Katasteramt gab mir nun den Hinweis, dass ich den noch zu vermessenen Teil des Grundstücks aber bereits jetzt kaufen könne.
Was gibt es hierbei zu beachten und welche Reihenfolge sollte ich nun beachten?

1. "gewünschte" Grundstücksgrenze im Flurplan einzeichnen und Katasteramt zusenden
2. Katasteramt erstellt Genehmigungsantrag für Grundstücksteilung
3. Wenn Genehmigung durch ist -> zum Notar (vorher würde ich den Notar fragen, was er für Angaben braucht damit ich ein noch zu teilendes/vermessendes Grundstück erwerben darf).
Bauexperte17.11.14 11:36
Hallo,

Dirk, als Vermessungsingenieur, wird sicher noch ausführlich auf das Thema Teilung eingehen.
readytorumble schrieb:

Katasteramt gab mir nun den Hinweis, dass ich den noch zu vermessenen Teil des Grundstücks aber bereits jetzt kaufen könne.
Dann solltest Du das tun, denn für die Bemessung der Grunderwerbsteuer zählt der Notartermin. Da bis Ende 14 noch round about 5 ½ Wochen Zeit ins Land gehen müssen, also kein Problem 5 statt 6.5% zu zahlen
readytorumble schrieb:
Was gibt es hierbei zu beachten und welche Reihenfolge sollte ich nun beachten?

1. "gewünschte" Grundstücksgrenze im Flurplan einzeichnen und Katasteramt zusenden
2. Katasteramt erstellt Genehmigungsantrag für Grundstücksteilung
3. Wenn Genehmigung durch ist -> zum Notar (vorher würde ich den Notar fragen, was er für Angaben braucht damit ich ein noch zu teilendes/vermessendes Grundstück erwerben darf).
Du kannst da gar nichts dran tun; Du brauchst einen Vermessungsingenieur, welcher diese Dinge für Dich übernimmt.

Grüße, Bauexperte
nordanney17.11.14 11:39
Gdrs. ist der Kauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 800qm möglich. Als Anlage zum Kaufvertrag wird dann normalerweise die aktuelle Flurkarte genommen, bei der die zu vermessende Fläche gekennzeichnet wird. Die Auflassungsvormerkung bezieht sich dann auch nur auf diese Fläche, Gleiches gilt für eine Grundschuldbestellung.
DG17.11.14 12:05
readytorumble schrieb:
Hallo zusammen,

wir möchten ein ca. 1000qm großes Grundstück teilen und den größten Teil (ca. 800 qm) dann davon kaufen.
Das Grundstück ist bebaut und liegt in NRW. Daher muss zuerst eine Teilungsgenehmigung eingeholt werden.

Durch die Genehmigung, Vermessung, notarieller Kauf etc. ist dies leider nicht mehr alles in diesem Jahr zu schaffen, was wegen der Steigerung der Grunderwerbsteuer sehr schade ist.

Katasteramt gab mir nun den Hinweis, dass ich den noch zu vermessenen Teil des Grundstücks aber bereits jetzt kaufen könne.
Was gibt es hierbei zu beachten und welche Reihenfolge sollte ich nun beachten?

1. "gewünschte" Grundstücksgrenze im Flurplan einzeichnen und Katasteramt zusenden
2. Katasteramt erstellt Genehmigungsantrag für Grundstücksteilung
3. Wenn Genehmigung durch ist -> zum Notar (vorher würde ich den Notar fragen, was er für Angaben braucht damit ich ein noch zu teilendes/vermessendes Grundstück erwerben darf).

Wie schon beschrieben kann man den Kaufvertrag aufsetzen und die Teilfläche dort einzeichnen. Ob die Grunderwerbsteuer dann noch nach Stand 2014 oder 2015 berechnet wird, ist eine Frage, die das FA bzw. ein Notar beantworten muss.

Zur Geschwindigkeit: wo in NRW ist das Objekt? Am besten Mal eine Skizze vom Grundstück incl. aller (!) Gebäude und der geplanten Teilung zuschicken mit korrekter Grundstücksbezeichnung - kann man evtl. noch in diesem Jahr hinkriegen, wenn der Notar auch auf Zack ist.

MfG
Dirk Grafe
Bauexperte17.11.14 12:34
Dirk Grafe schrieb:

... wenn der Notar auch auf Zack ist.
Unterstelle ich einfach! Denn, wer hat etwas gegen schnelles Geld ? Die Notare werden eh die Gewinner im Vorfeld der Erhöhung der Grunderwerbsteuer sein

Grüße, Bauexperte
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