B
Bauexperte
Guten Abend,

Liebe Grüsse, Bauexperte
Nein, weshalb auch? Schließlich ist es Dein Wunsch, später zu bauen und nicht die Vorgabe des VerkäufersWas passiert dann mit der bereits gezahlten grunderwerbsteuer, sowie Notar- und Grundbuch-Gebühren? Bekommt man die dann auch wieder?
Ist er, sofern vertraglich vereinbart.Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, das ein Rückkauf so ohne weiteres rechtlich möglich ist...
Liebe Grüsse, Bauexperte