Grundstückskauf

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Grundstückskauf
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Bauexperte

Guten Abend,

Was passiert dann mit der bereits gezahlten grunderwerbsteuer, sowie Notar- und Grundbuch-Gebühren? Bekommt man die dann auch wieder?
Nein, weshalb auch? Schließlich ist es Dein Wunsch, später zu bauen und nicht die Vorgabe des Verkäufers ;)

Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, das ein Rückkauf so ohne weiteres rechtlich möglich ist...
Ist er, sofern vertraglich vereinbart.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben