Grundstückskauf

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B

Bauexperte

Guten Abend,

Was passiert dann mit der bereits gezahlten grunderwerbsteuer, sowie Notar- und Grundbuch-Gebühren? Bekommt man die dann auch wieder?
Nein, weshalb auch? Schließlich ist es Dein Wunsch, später zu bauen und nicht die Vorgabe des Verkäufers ;)

Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, das ein Rückkauf so ohne weiteres rechtlich möglich ist...
Ist er, sofern vertraglich vereinbart.

Grüße, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 17.10.2025
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