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ᐅ Grundstückskauf -> Notar -> was beachten?


Erstellt am: 10.06.20 09:44

L
lisa-kessler
10.06.20 15:36
11ant schrieb:

Dazu wurdest Du doch in Deinem anderen Thread schon beraten, wann da was anderes als ein pauschales 50/50 sinnvoll sei.
Danke für den Hinweis
L
lisa-kessler
10.06.20 15:38
cschiko schrieb:

Exakt, dass ist kein Problem!

Bei allem Anderen dürfte hier gelten, dass ihr wahrscheinlich einen "Standardvertrag" bekommt und diesen entweder so unterschreibt, oder die Gemeinde das Geschäft mit wem Anderem macht. Allerdings sind das auch im Normalen Verträge, die keine großen Probleme enthalten. Ggf. kann ein Bauzwang innerhalb von x-Jahren oder so enthalten sein, aber große Fallstricke sind bei Kauf von der Gemeinde eher unwahrscheinlich.

Dennoch gilt: Vertrag vor Unterschrift aufmerksam durchlesen.
Danke, ja. Es gibt tatsächlich eine Bebauungspflicht innerhalb drei Jahre. Denke das ist aber ok.

Übrigens... wir schicken heute die E-Mail mit der Bewerbung -> dies wird dann in der Gemeinderatssitzung besprochen. Dann bekommen wir eine Zu- oder Absage. Denke dass wir das 50 50 regeln wollen, können wir auch noch sagen, wenn wir dann die Zusage haben und der Notar kommt.
1
11ant
10.06.20 15:45
Die Gemeinde will erkennen, was sind das für Freaks, die hier bauen wollen; welchen Ortsbezug haben die; tendieren die eher zum Kiesgarten oder zur Hanfplantage. Ob Ihr nachher 50/50 oder 43/57 im Grundbuch steht, wird denen komplett egal sein - ob verheiratet eventuell inoffiziell nicht, aber diskriminiert werden dürftet Ihr dafür nicht (und auch als Ausländer nur insoweit, wie das Eingeborenen-Zusatzpunkte naturgemäß ausschließt). Ihr gebt jetzt jedenfalls noch keine verbindliche Erklärung ab, wie die Grundstücksanteile eingetragen werden sollen.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
L
lisa-kessler
10.06.20 15:47
11ant schrieb:

Die Gemeinde will erkennen, was sind das für Freaks, die hier bauen wollen; welchen Ortsbezug haben die; tendieren die eher zum Kiesgarten oder zur Hanfplantage. Ob Ihr nachher 50/50 oder 43/57 im Grundbuch steht, wird denen komplett egal sein - ob verheiratet eventuell inoffiziell nicht, aber diskriminiert werden dürftet Ihr dafür nicht (und auch als Ausländer nur insoweit, wie das Eingeborenen-Zusatzpunkte naturgemäß ausschließt). Ihr gebt jetzt jedenfalls noch keine verbindliche Erklärung ab, wie die Grundstücksanteile eingetragen werden sollen.
Danke, das hilft mir
Y
Ybias78
10.06.20 15:54
Bewerbung mit viel Liebe schreiben. Evtl. auch Zukunftspläne erwähnen (Kinder).
H
HilfeHilfe
10.06.20 21:50
Ihr wisst das euer Innenverhältnis eine finanzierende Bank nicht interessieren wird . Ihr haftet gemeinschaftlich mit Haus , Grund und persönlich