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ᐅ Grundstückskauf, Ehepartner mit ins Grundbuch eintragen?


Erstellt am: 13.03.2017 06:41

KingSong 13.03.2017 06:41
Hallo,

ich möchte gerne ein Grundstück kaufen und überlege jetzt ob meine Frau mit ins Grundbuch eingetragen werden soll oder nicht. Gibt es da irgendwelche Vorteile/Nachteile? Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft, da ist es im Fall der Fälle doch eh schnuppe wer im Grundbuch steht oder irre ich mich hierbei? Im Todesfall würde es doch eh auch auf meine Frau gehen....

Kann mir hier jemand was dazu sagen?

Danke schon mal, greetz da KingSong

HilfeHilfe 13.03.2017 06:53
hm schwierige aber auch komische frage zu gleich.

Wie ist den die weitere Konstellation ? Soll ein Haus darauf gebaut werden und wie soll Grundstück + Haus finanziert werden ?

Wenn Sie nicht als Darlehensnehmer Auftritt dann ist es fair das Sie nicht ins Grundbuch reinkommt. Soll Sie Mitzahlen und haften ( Kredit) wäre Sie schlecht beraten nicht ins Grundbuch zu kommen.

Spreche nur für Angestellte, ob es bei Selbständigen Sonderfälle gibt weiß ich nicht

KingSong 13.03.2017 06:55
Ja es soll natürlich ein Haus gebaut werden, finanzieren werde wir natürlich zusammen. Das Grundstück selbst werden wir aber nicht finanzieren sondern aus meinem Eigenkapital zahlen. Hat es denn irgendwelche negativen Auswirkungen auf sie wenn sie nicht im Grundbuch steht? Und muss Sie dann schon mit im Kaufvertrag stehen oder wird das mit dem Grundbuch für sie erst beim Notar erledigt?

Bauprinzessin 13.03.2017 07:15
Platt gesagt, wenn sie nicht mit ihm Grundbuch steht, gehört ihr es nicht. Und wenn sie mitfinanziert soll, sollte sie auch mit ins Grundbuch. Sie müsste mit in den Kaufvertrag, der beim Notar unterschrieben wird.
Ansonsten wird es komplizierter, dann müsste es wohl mit Schenkung o.ä. laufen und würde noch zusätzliche Notarkosten produzieren.

Maria16 13.03.2017 07:28
Guten Morgen,
mich würden hier ehrlich mal die Gründe interessieren, warum du darüber nachdenkst, sie nicht ins Grundbuch zu nehmen?
Wenn es nur darum geht, dass das Geld dafür von dir kommt - und das, obwohl sie die Schulden fürs Haus schon mit unterschreiben soll- kommt es mir ehrlich gesagt schon seltsam gegenüber deiner Frau vor.

77.willo 13.03.2017 07:32
Der Grundbucheintrag hat keine Auswirkungen auf die Regelungen zur Zugewinngemeinschaft.
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