Grundstücksanteil bei Reihenhäusern bei Eigentümergemeinschaft?

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grundstücksanteil bei Reihenhäusern bei Eigentümergemeinschaft?
>> Zum 1. Beitrag <<

S

SirGawain

1. Das ist abhängig von den MEA (Miteigentumsanteilen). Da musst du rausfinden, ob die größeren Grundstücke mehr erhalten. Das wird aber wahrscheinlich nicht so viel sein, dass du damit Einfluss auf Abstimmungen hast.
2. Wieso und von wem sollten die Häuser abgerissen werden?
3. Bin ich mir nicht sicher.
4. Nebenkosten gehen nach Wohnfläche.
5. Endhaus: nur zu einer Seite ein Wand-an-Wand-Nachbar, Fenster zu 3 Seiten möglich, wo der 2.Nachbar wäre ist dafür oft Garten, Kaufpreis wahrscheinlich höher
Danke für die Antworten!

Zu Punkt 2: das war eine hypothetische Überlegung, falls z.B. wegen einer staatlichen Raumplanung in Jahrzehnten entschieden werden sollte, dass ein Gebiet für eine neue Zuglinie oder Autobahn freigemacht werden soll, oder falls ich dank einem Durchbruch in der Anti-Aging-Forschung noch über 100 Jahre leben sollte.
 
F

fach1werk

Sondernutzungsflächen gehören einem nicht. Sie gehören der Gemeinschaft aber man macht per Teilungserklärung aus, dass sie nur einer nutzen darf. Alle Deine Fragen bezogen sich auf Eigentum, daher treffen die Punkte nicht auf etwas zu, was einem gar nicht (alleine) gehört. Den Rest muss man der Teilungserklärung (z. B . Instandhaltungspflichten) entnehmen wenn sie brauchbar geschrieben wurde.

Viele Grüße
Gabriele
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben