ᐅ Grundstücksanteil bei Reihenhäusern bei Eigentümergemeinschaft?
Erstellt am: 30.09.20 19:02
ypg30.09.20 23:24
saralina87 schrieb:
Zu 3.: Da hast du Unrecht, @ypg .
Erklärung oben.Was ist 3.? Der TE hat keine Nummern vergeben.Aber wenn das gilt:
saralina87 schrieb:
Nichts genaues weiß man aber noch nicht.Dann kann meins ja nur falsch sein saralina8730.09.20 23:25
ypg schrieb:
Was ist 3.? Der TE hat keine Nummern vergeben.Die Frage nach der Grundsteuer. Mal schauen ab wann neues Recht gelten wird. Aktuell ist deine Antwort zumindest noch falsch.
Pinky030101.10.20 08:22
Beim Stimmrecht kommt es drauf an, wie es in der Teilungserklärung geregelt ist.
SirGawain01.10.20 08:46
Pinky0301 schrieb:
1. Das ist abhängig von den MEA (Miteigentumsanteilen). Da musst du rausfinden, ob die größeren Grundstücke mehr erhalten. Das wird aber wahrscheinlich nicht so viel sein, dass du damit Einfluss auf Abstimmungen hast.
2. Wieso und von wem sollten die Häuser abgerissen werden?
3. Bin ich mir nicht sicher.
4. Nebenkosten gehen nach Wohnfläche.
5. Endhaus: nur zu einer Seite ein Wand-an-Wand-Nachbar, Fenster zu 3 Seiten möglich, wo der 2.Nachbar wäre ist dafür oft Garten, Kaufpreis wahrscheinlich höherDanke für die Antworten!
Zu Punkt 2: das war eine hypothetische Überlegung, falls z.B. wegen einer staatlichen Raumplanung in Jahrzehnten entschieden werden sollte, dass ein Gebiet für eine neue Zuglinie oder Autobahn freigemacht werden soll, oder falls ich dank einem Durchbruch in der Anti-Aging-Forschung noch über 100 Jahre leben sollte.
SirGawain01.10.20 08:47
fach1werk schrieb:
Wie ist das Grundstück abgeteilt? Sondereigentum oder Sondernutzungsfläche?
Viele Grüße
GabrieleEs ist Sondernutzungsfläche.
fach1werk01.10.20 08:53
Sondernutzungsflächen gehören einem nicht. Sie gehören der Gemeinschaft aber man macht per Teilungserklärung aus, dass sie nur einer nutzen darf. Alle Deine Fragen bezogen sich auf Eigentum, daher treffen die Punkte nicht auf etwas zu, was einem gar nicht (alleine) gehört. Den Rest muss man der Teilungserklärung (z. B . Instandhaltungspflichten) entnehmen wenn sie brauchbar geschrieben wurde.
Viele Grüße
Gabriele
Viele Grüße
Gabriele