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ᐅ Grundstück schuldenfrei - Kredit auf Mann?


Erstellt am: 13.09.2021 06:45

Tassimat 13.09.2021 08:41
Michlhausbauaa schrieb:

Das Haus wird „zu groß“ für eine „normale“ Familie (ohne jetzt überheblich zu klingen) - sollte dies etwas bezüglich des Elternunterhalts ausmachen.
Bestimmt, denn es ergibt sein ein "Wohnvoteil", unabhängig ob verheiratet oder nicht, oder? Aber ist das Einkommen überhaupt groß genug? (siehe letzter Absatz)
Michlhausbauaa schrieb:

Was mich auch sehr interessiert, ob es eine Möglichkeit gibt ohne Grundbucheintrag die Sache sauber abzubilden.

Eine Frage die auch immer wieder aufkommt, den Kreditvertrag nur auf den Mann? Wobei mir dann unschlüssig ist wie man dies sauber abbilden sollte - im Falle einer Trennung steht dann nur einer mit den Schulden da.
Ohne, dass die Frau im Grundbuch steht, würde ich niemals der Frau empfehlen den Kreditvertrag zu unterschreiben. Denn selbst nach einer Trennung haftet die Frau mit Einkommen und Vemögen weiter für ein Haus, das ihr zu 0% gehört. Wer sowas unterschrebit, dem ist nicht mehr zu helfen.
Tom1978 schrieb:

enn man heiratet dann ist es meistens für immer
Naja, aktuell entscheiden 40%, dass "für immer" doch zu lange ist. Aber es trifft immer nur die anderen 😉


Aber jetzt mal ernsthaft: Muss man nicht erst zahlen ab 100.000€ Bruttoeinkommen des Kindes, unabhängig vom Ehepartner? Wird tatsächlich überhaupt soviel verdient, wenn keinerlei Eigenkapital vorhanden ist?

Wiesel29 13.09.2021 08:42
Michlhausbauaa schrieb:



wir wollen in den nächsten Jahren heiraten, jedoch mit Ehevertrag wegen Verpflichtungen von Ihr gegenüber den Eltern. (Pflegeheim, bekommt regelmäßig Post zur Einkommensauskunft - wir würden gemeinsam „zu viel“ verdienen)


Herrzlichen Glückwunsch an deine Frau. Wenn Sie zahlen muss bedeutet es, dass sie mehr als 100k Brutto im Jahr verdient.
Zum Jahr 2020 gab es eine Reform. Wieviel ihr gemeinsamt verdient ist völlig irrelevant. Es zählt nur das Einkommen deiner Frau.
Jeder 0815 Anwalt sollte das Schreiben in 10 Minuten zerpflücken können sofern ihr Bruttolohn darunter liegt.

Scout 13.09.2021 08:43
Da das Grundstück dem einen bereits gehört solltet ihr ein Eigentums-Verhältnis ausmachen. Also sagen wir ihr bezahlt das Haus hälftig und der Grund macht den halben Preis vom Grund aus so wären das 1/3 zu 2/3.

Dann "verkauft" der eine dem anderen 1/3 des Grundes in dem er diesen mit dem 1/3 im Grundbuch einträgt. Für das Finanzamt ist das wie eine Schenkung, die bei Unverheirateten einen sehr niedrigen Freibetrag aufweist. Kann man aber auch noch nach Heirat machen, dann ist der Freibetrag beachtlich.

Scout 13.09.2021 08:51
Michlhausbauaa schrieb:

wir wollen in den nächsten Jahren heiraten, jedoch mit Ehevertrag wegen Verpflichtungen von Ihr gegenüber den Eltern. (Pflegeheim, bekommt regelmäßig Post zur Einkommensauskunft - wir würden gemeinsam „zu viel“ verdienen)
Du weisst schon dass sich das seit Anfang des Jahres geändrert hat?

Es gilt seitem das sog..Angehören-Entlastungsgesetz : Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro sind ihren Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet Allein entscheidend ist das Jahreseinkommen, nicht die gesamten Vermögensverhältnisse des Kindes. D.h. dass nur Kinder mit mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen für Ihre pflegebedürftigen Eltern grundsätzlich unterhaltsverpflichtet sind.

Und hier gilt AFAIR die Regel, dass die Kinder nur mit ihrem eigenem Einkommen gerechnet werden nicht aber dass bei Verheirateten einfach durch zwei geteilt wird und somit der Besserverdiener indirekt für die Pflege der Schwiegereltern aufzukommen hätte!

nordanney 13.09.2021 09:11
Michlhausbauaa schrieb:

wie teilt man nun am fairsten als unverheiratet Paar die Sache auf?
Er verkauft seinen halben Grundstücksanteil an sie. Sie muss (wie auch immer) ihren Anteil aufbringen. Dann gemeinsames Eigentum und gemeinsame Aufbaufinanzierung.
Alternativ teilt man gar nicht auf und er bleibt zu 100% Eigentümer. Dann muss er aber auch zu 100% die Finanzierung übernehmen.

Musketier 13.09.2021 09:13
Michlhausbauaa schrieb:

wir wollen in den nächsten Jahren heiraten, jedoch mit Ehevertrag wegen Verpflichtungen von Ihr gegenüber den Eltern. (Pflegeheim, bekommt regelmäßig Post zur Einkommensauskunft - wir würden gemeinsam „zu viel“ verdienen)
Ist das noch der alte oder der aktuelle Stand zum Elternunterhalt?

Der Elternunterhalt wurde 2020 reformiert.
Die Einkommensgrenze ist jetzt bei 100T€ für das Kind.
Erst wenn die 100T€ Bruttojahreseinkommen überschritten sind, wird die Leistungsfähigkeit berechnet und dort ist auch das Partnereinkommen zu berücksichtigen.

(Achtung Laienwissen)

PS: Scout war schneller
jahreseinkommengrundbuchfreibetrag