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ᐅ Grundstück neu teilen bei Doppelhaushälfte?


Erstellt am: 30.08.23 08:10

U
User1234!
30.08.23 16:01
Ich habe mir hier die ideelle Teilung mal angeschaut und halte es für möglich mit der Erstellung einer Teilungserklärung. Ich habe noch die Flurstücke eingezeichnet und eine besseres Bild zur Vorstellung erstellt. Hoffe ihr könnt damit etwas anfangen. Die reale Teilungserklärung wird wohl so nicht genehmigt.
Lageplan: Grundstück mit Haus A, Haus B, Gärten, Garagen A–C, Wegerecht und Straße.

Luftbild eines Gebäudekomplexes mit Haus A im roten Rand und Haus B innerhalb der grünen Umrandung.
1
11ant
30.08.23 18:50
User1234! schrieb:

Ich habe noch die Flurstücke eingezeichnet
Bist Du sicher, daß Du weißt, was ein Flurstück ist ? - nimm´ doch bitte den Katasterauszug.
User1234! schrieb:

und eine besseres Bild zur Vorstellung erstellt. Hoffe ihr könnt damit etwas anfangen.
Das sieht nun allerdings völlig anders aus: nämlich, als habe "Haus A" (2a) sehr wohl einen möglichen Garten, jedoch sei dieser ein Hof und mit Nebengebäuden vollges...topft.
User1234! schrieb:

Die reale Teilungserklärung wird wohl so nicht genehmigt.
Welche denn ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
30.08.23 18:59
Das sieht aus wie ein Gehöft. Davon will der Eigentümer Euch einen Anbau verkaufen.
Er hat zwei Möglichkeiten
1. er verkauft ein Haus ohne Gartenanteil, das würde wohl kaum einer haben wollen
2. er verkauft mit anteiligen Grundstück, also Fläche, die der Käufer individuell für seine Zwecke nutzen kann.

Der Weg wäre, dass der Verkäufer sich kümmert um die ideelle Teilung. Ist ja noch deins. Die individuellen Rechte sollten im Grundbuch stehen, ohne würde ich es nicht kaufen.
U
User1234!
31.08.23 07:52
ypg schrieb:

Das sieht aus wie ein Gehöft. Davon will der Eigentümer Euch einen Anbau verkaufen.
Er hat zwei Möglichkeiten
1. er verkauft ein Haus ohne Gartenanteil, das würde wohl kaum einer haben wollen
2. er verkauft mit anteiligen Grundstück, also Fläche, die der Käufer individuell für seine Zwecke nutzen kann.

Der Weg wäre, dass der Verkäufer sich kümmert um die ideelle Teilung. Ist ja noch deins. Die individuellen Rechte sollten im Grundbuch stehen, ohne würde ich es nicht kaufen.

Danke das du mich auf den richtigen Weg gebracht hast. Ich denke ich habe nun alles zusammen. Ideelele Teilung + Teilungserklärung etc. 😉
teilungserklärung