Grundstück mit Preis deutlich höher als Bodenrichtwert

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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D

DeMoehn

Genau. Abgesehen davon, dass ich einfach kein Freund von krummen Dingern bin (auch wenn mich die recht hohen Steuern bei dem doch sehr angespannten Markt auch nerven), so wüsste ich doch keine Variante wie das Szenario sinnvoll abbildbar wäre.

Es ist einfach nur schade, dass sowas quasi gefordert wird. Aber bei dem Markt kann man Wucherpreise und krumme Geschäfte fordern und findet wahrscheinlich trotzdem recht schnell einen Käufer...
 
MadameP

MadameP

Ich kenne jemanden, wo das so lief. Das Geld wurde direkt vor dem Notartermin bar übergeben gegen Quittung. Beide Parteien müssen sich im Klaren darüber sein, dass der notarielle Kaufvertrag nichtig ist. Wenn es nicht herauskommt, juckt das aber niemanden. Also gehen tut das schon...
 
S

Scout

Wobei du auch Pech haben kannst falls die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen sollte, wieso auch immer. Durch einen niedrig beurkundeten Preis wird die Wahrscheinlichkeit dafür jedenfalls nicht geringer. Und dann zahlt die Gemeinde nur den Notarpreis, die bis dahin schwarz geflossenen Summen sind so erst mal weg. Oder der Verkäufer gibt es an den Käufer zurück, erhält aber deutlich weniger als erhofft von der Gemeinde.

Einer der beiden anderen Parteien zieht halt genau dann ein extrem langes Gesicht wenn der Notar/Groupier die "0" ansagt und alles an die Gemeinde/Bank geht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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