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ᐅ Grundstück bebauen ohne dass es erschlossen ist


Erstellt am: 01.05.15 12:13

D
DG
04.05.15 17:41
Hallo Scriptum,

Dein Zauberwort heißt "privilegiertes Bauvorhaben". Landwirte etc. können sog. privilegierte Bauvorhaben grundsätzlich überall dort bauen, wo sie nicht gegen andere Gesetze verstoßen (zB Immissionsschutz), ob da Wasser, Strom und Gas liegt, ist egal, muss man im Zweifel eben auf eigene Kosten legen lassen.

Der Knackpunkt ist, dass das Bauvorhaben dem Betriebserhalt dienen muss und das wird im Nebenerwerbe wie bei Dir schwierig zu begründen sein. Einem Vollerwerbsbetrieb wird man zB ein Wohnhaus gestatten, wenn er aus Platzgründen seine Hofstelle im Ortskern aufgibt und außerhalb neu baut. Im Nebenerwerb sehe ich das skeptisch, muss aber nicht ausgeschlossen sein. Es wird aber auf jeden Fall eine Einzelfallentscheidung und Du benötigst einen Architekten, der sich im landwirtschaftlichen Bereich auch mit den Begründungen auskennt.

Falls Du in der Landwirtschaftskammer o.ä. organisiert bist, kannst Du auch dort mal nachfragen, die werden Dir sicher nützliche Infos geben können.

MfG
Dirk Grafe
S
Scriptum
04.05.15 21:37
Das mit dem privilegierten Bauvorhaben wusste ich in Bezug auf die Bergehalle. Nur hat mir am Wochenende jemand gesagt, dass das nicht für Wohnhäuser gilt, so wie Du auch schon sagtest... Aber ebenfalls wie Du sagtest, ist es eine Einzelfall-Entscheidung.
Dieses Grundstück liegt außerhalb des Bebauungsplan und wird daher schwierig mit Wohnhaus. Könnte möglich sein, oder auch nicht. Könnte schnell abgewickelt sein, könnte sich über Jahre ziehen.

Danke in jedem Fall für die hilfreichen Antworten!
D
DG
04.05.15 22:10
Wenn Du (landwirtschaftlicher./privilegierter) Vollerwerbsbetrieb wärst, wäre auch das Wohnhaus privilegiert - es sei denn, Du hast schon genügend Wohnraum auf dem Betriebsgelände. Außerhalb des B-Plans zu bauen kommt auch jeden Tag vor, das hat mit Deiner Sachlage wenig bis gar nichts zu tun.

Einzig und allein entscheidend ist: fällt Dein Nebenerwerb unter die Kriterien für eine Privilegierung. Wenn ja, kannst Du außerhalb vom Bebauungsplan auf einem Grundstück ein Wohnhaus bauen, wo ein anderer in 1000 Jahren keine Baugenehmigung bekommt. Das hängt nicht am Grundstück, das hängt nicht am Bebauungsplan, sondern zu 95% an der Privilegierung. Diese ist im Nebenerwerb schwieriger zu begründen, weil man nicht wg. 5 Hühnern im Nebenerwerb ein Wohnhaus in der Pampa begründen kann. Es kommt also darauf an, dass Du nachweisen kannst, dass Dein Nebenerwerb für Dich nur effektiv betrieben werden kann, wenn Du auch nah dran wohnst oder eben gleich neben der Halle.

Um das aber sauber zu begründen, brauchst Du niemanden. der Dir am Wochenende irgendwelche Halbwahrheiten erzählt, sondern einen Architekten, der sich mit landwirtschaftlicher wirtschaftlichen Bauvorhaben auskennt.

Um das noch mal klarzustellen; ich habe gerade eben nicht gesagt, dass das für ein Wohnhaus nicht gilt, sondern dass Du das in Deinem Fall prüfen lassen musst/kannst, ob Dein Betrieb privilegiert ist oder nicht UND ein Wohnhaus direkt auf dem Betriebsgelände begründbar ist.

MfG
Dirk Grafe
S
Scriptum
04.05.15 22:18
Jetzt hast Du aber meine Stimmung wieder etwas angehoben und ich werde morgen mal auf die Suche nach einem geeigneten Architekten gehen.

Es stimmt zwar, dass ich wegen dem Nebenerwerb mit den paar Tierchen wohl nicht super privilegiert bin. Aber vielleicht kann man das noch mit dem Gewerbe in Verbindung bringen. Das Gewerbegebiet bzw. Mischgebiet ist auch nur diese 200-300m entfernt. Dort ist auch noch ein Platz frei. Aber um ehrlich zu sein: Dort möchte ich nicht zwischen zwei bestehende Bauten rein und zudem müsste ich diesen Baugrund auch erst noch kaufen. Und eigentlich hätte ich ja schon mein Grundstück...

Nochmals vielen Dank für die guten Ratschläge!
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