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ᐅ Grundstück / Angaben Bauamt - Denkmalbehörde - Entwässerung deuten


Erstellt am: 09.04.20 13:15

PyneBite09.04.20 13:15
Hallo zusammen.

es hat sich bei uns ein neues Baugrundstück aufgetan. Dieses wird durch Teilung von einem aktuell bebauten Grundstück frei.

Hierzu gibt es auch einen positiven Vorbescheid aus 2012, welcher nicht verlängert wurde. Ich gehe davon aus, dass dieser erneuert werden kann. Hierzu werde ich das Bauamt kontaktieren.

Nun gibt es div. Anmerkungen in diesem Vorbescheid, welche ich euch unten angefügt habe. Des Weiteren findet ihr das Flurstück, wo die Grundstücksgrenze noch eingezeichnet werden muss. Diese findet sich zwischen dem geplanten und dem bestehenden Gebäude (6 m Abstand) auf der 3 m Linie, parallel zum Bestandsgebäude.
Auch eine Übersicht von Google Maps und Bilder vom Grundstück (Bäume) sind beigefügt.

Folgende Fragen stellen sich mir:

Bewässerung:
Es steht dort, dass die Entwässerung über die Kleinkläranlage des Bestandsgebäudes geregelt werden kann, vorher aber sichergestellt werden muss, dass diese ausreicht.
Das Bestandsgebäude wird allerdings gerade veräußert. Was ist, wenn der Erwerber nicht möchte, dass ich seine Leitungen nutzen darf? Muss das im Grundbuch festgehalten werden?
Es ist ja möglich, eine eigene Kläranlage zu bauen. Wie sind da die Abstände zu Wohngebäuden? Weiter frage ich mich, ob diese Anlagen unangenehm riechen. Meine Großeltern haben auf einem Hanggrundstück eine Klär- und Hebeanlage, und das riecht teils schon sehr unangenehm.
Und zum Schluss die Kosten - im Internet finde ich grob 6-10k für die komplette Anlage mit Einbau. Ist das realistisch?

Denkmalschutz:
Wenn beim Erdbau tatsächlich ein Fund entdeckt wird und die Kollegen von der Denkmalschutzbehörde anrücken sollte und sich dadurch der Bau erheblich verzögert / unmöglich wird, was passiert dann? Dass ich letztlich in der Verantwortung sein werde, steht ja schwarz auf weiß in dem Schreiben.

Einfriedung:

Es steht ja im Schreiben, dass das Grundstück gegen die Landesstraße auf der katasteramtlichen Grenze ohne Tür- und Toröffnung zu einzufriedigen ist. Gibt es Höheneinschränkungen für z. B. Hecken oder Zäune? Gleichzeitig wird in Punkt 7. auf ein Sichtdreieck bestanden. Hier ist von Kathetenlänge 70 m und 3 m vom Fahrbahnrand die Rede. Heißt das konkret, dass das komplette Grundstück auf der Südseite 3 m verliert, da die Hecke, wenn sie über 70 cm sein soll, davor sein muss?

Immissionen:
Was kann mit Punkt 8. gemeint sein? Welche Maßnahmen könnten das sein?

Baumbestand:
Am der westlichen Grenze sind einige große Bäume vorhanden. Diese müssten alle gefällt werden. Darf ich das einfach? Immerhin soll über diese Seite die Erschließung stattfinden.
Kann jemand abschätzen, wie kostenintensiv das Fällen der Bäume ist?


Leider bin ich in diesen Themen nicht sehr fit, da die bisherigen Grundstücke alle deutlich unkomplizierter waren. Ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt.

Danke vorab!

Gedruckte Seite mit Paragraphen 1–8 zu Bauabständen, Grundstücksgrenzen und Sichtverhältnissen.


Seiteninhalt eines behördlichen Dokuments mit Hinweisen zu Denkmalschutz und Wasserwirtschaft


Lageplan eines Grundstücks entlang der Dorfstrasse mit drei schraffierten Gebäuden.


Satellitenbild einer Dorfkreuzung mit Häusern, Bäumen und Feldern.


Zweispurige Straße mit dichter Hecke rechts, dahinter Baumgruppe und Häuser.


Gepflegter Garten mit niedrigen, runden Hecken, Holzpfosten und einem Asthaufen rechts.
Escroda09.04.20 14:13
PyneBite schrieb:

Muss das im Grundbuch festgehalten werden?
Muss nicht, aber dort wäre es am sichersten.
PyneBite schrieb:

Gibt es Höheneinschränkungen für z. B. Hecken oder Zäune?
Ohne Bebauungsplan oder anderer Ortsbausatzung üblicherweise nur welche, die aus dem Straßenrecht herrühren. Das wären dann die 70cm im Bereich des Sichtdreiecks.
PyneBite schrieb:

dass das komplette Grundstück auf der Südseite 3 m verliert
Nee. So in etwa:

Lageplan einer Straßenszene: Dortstrasse, Gebäudegrundrisse und Maßlinien.
PyneBite schrieb:

Was kann mit Punkt 8. gemeint sein?
Lärmschutz
PyneBite schrieb:

Welche Maßnahmen könnten das sein?
Teure Fenster.
PyneBite schrieb:

Darf ich das einfach?
Musst Du bei der Gemeinde fragen. Die meisten haben heute eine Baumschutzsatzung. AUßerdem sind die Naturschutzgesetzte (Bund und Land) zu beachten.
PyneBite09.04.20 15:35
Escroda schrieb:

Lärmschutz
Das wäre kein Problem, an der Stelle würde ich eh auf Fenster mit höherem Schallschutz setzen.
Escroda schrieb:

Nee. So in etwa:
Wer kann mir das genau mitteilen? Wohl auch das Bauaamt?
PyneBite schrieb:

Ich gehe davon aus, dass dieser erneuert werden kann.
Pustekuchen. Da der Vorbescheid nie genutzt und verlängert wurde, kann es durchaus sein, dann ein Antrag abgelehnt wird und es nicht mehr bebaut werden kann. Ich wurde angehalten, eine (kostenpflichtige) Anfrage zu stellen!
Escroda09.04.20 16:01
PyneBite schrieb:

Wer kann mir das genau mitteilen?
Der Vermesser, wenn er durch örtliche Vermessung den Straßenrand genau aufgemessen hat. Vielleicht ist das Grundstück auch gar nicht betroffen, da sich dort ein breiter Grünstreifen entlang der Fahrbahn befindet, der höchstwahrscheinlich auf dem Straßengrundstück liegt. Auch das offenbart die örtliche Vermessung.
PyneBite schrieb:

Ich wurde angehalten, eine (kostenpflichtige) Anfrage zu stellen!
Ja klar. Du hast doch selber von "erneuert" gesprochen, also neu gemacht. Da sich die Gesetzeslage seit 2012 aber nicht wesentlich geändert hat (was natürlich noch mal geprüft werden sollte), ist die Ablehnung eher unwahrscheinlich.
grundstückvorbescheidbäumebestandsgebäudefenstervermessung